Falschalarmrate bei Brandmeldeanlagen
Im August 2022 veröffentlichte das britische Innenministerium eine Statistik über die Falschalarmrate bei automatischen Brandmeldeanlagen. Diese Statistik zeigt, dass es sich bei 98 Prozent der bestätigten, durch Brandmeldeanlagen (BMA) ausgelösten Feueralarme in England um Falschalarme gehandelt hat. Rund 90 Prozent der Falschmeldungen entstehen durch Planungs- und Anwendungsfehler, zwei Prozent durch Vorsatz und sechs Prozent in bester Absicht.

Von Mona Kamali Novin:
In Deutschland sind keine Informationen in dieser Detailtiefe vorhanden, weder auf Bundesebene noch auf Landesebene. Aus den Jahresberichten der Feuerwehren der Länder geht eine allgemeine Zahl für die Falschalarmierung durch BMA hervor. Beispielsweise lag die Höhe der Falschalarme im Nordrhein-Westfallen für das Jahr 2020 bei 48.657, was 2,6 Prozent aller Alarme entspricht, etwa 38 Prozent davon wurden aber durch Brandmeldeanlagen ausgelöst. (www.im.nrw, Kurzlink https://bit.ly/3yBLG8a, dort S. 39). In Bayern lag die Gesamt-Falschalarmquote bei 26.000 (12,5 Prozent aller Alarme), rund 75 Prozent der Fälle (19.000) wurden durch Brandmeldeanlagen verursacht (www.stmi.bayern.de, Kurzlink https://bit.ly/3CR1jek, dort S. 9). Zu den Ursachen der durch BMA gemeldeten Falschalarme sind aber keine Angaben vorhanden.
Im Jahr 2018 hat die Vereinigung europäischer Hersteller der elektronischen Brandschutz- und Sicherheitsbranche, Euralarm (www.euralarm.org), eine europaweite Studie zu Falschalarmen durchgeführt und die Ergebnisse veröffentlicht. Durch die umfassende Beschreibung der Methodik und Statistiken stellt diese Studie die Ursachen für Falschalarme durch BMA nachvollziehbar dar und gibt Handlungsempfehlungen zur Verringerung der Falschalarmquote. In einer zweiten Studie wurden die Themen vertieft analysiert und die ergänzten Ergebnisse in einer zweiten Auflage im Mai 2022 veröffentlicht. Dabei ist die Arbeitsgruppe auf ähnliche Ergebnisse wie die britische Studie gekommen: Planungs- und Anwendungsfehler verursachen die meisten Falschalarme bei automatischen BMAs (www.euralarm.org, Kurzlink https://bit.ly/3rLTmAX).
Um eine automatische Brandmeldeanlage zu betreiben, müssen grundlegende Punkte berücksichtigt werden:
- Brandmeldekonzept
Laut „DIN 14675-1 (Stand 2020): Brandmeldeanlagen-Aufbau und Betrieb“ muss die Planung einer BMA auf Basis eines Brandmelde- und Alarmierungskonzeptes erfolgen. Das Konzept wird auf der Basis von baurechtlichen Anforderungen, der Anforderungen der zuständigen Brandschutzdienststelle, des Brandrisikos, der Brandgefährdung, der Umweltbedingungen, der baulichen und betrieblichen Gegebenheiten, der Alarmorganisation sowie möglicher Störgrößen erstellt.Es beinhaltet Festlegungen zu Schutzzielen, zu Sicherungsbereichen und deren Überwachungsumfang, zu Alarmierungsbereichen, zur Ansteuerung brandschutzrelevanter Systeme, zur Alarmorganisation und zu vielen weiteren Themen mit Relevanz für die BMA-Planung.
- Brandmeldeplanung
Das beschriebene Konzept wird der Planung einer Brandmeldeanlage zugrunde gelegt. Die Planung setzt sich mit der Festlegung der zu überwachenden Bereiche, mit der Art der einzusetzenden Melder und deren Platzierung, mit der Art der Meldungen, mit dem Überwachungsumfang, mit der Ausbildung von Meldergruppen usw. auseinander, bis hin zu einer ausführungsreifen Lösung. Anhand dieser Planung und getreu dem Konzept wird die Anlage eingebaut und in Betrieb genommen.
Maßnahmen
Zur Verringerung der Falschalarmrate bei BMA dienen folgende Maßnahmen:
- Stellen Sie sicher, dass bei der Konzepterstellung und Planung die konkrete Gebäudeart und -nutzung beachtet wird und dass entsprechend die dazu passenden spezifischen Brandkenngrößen zur Auswahl der Melder angesetzt werden. Hierfür ist Expertenwissen nötig.
- Im nächsten Schritt müssen Einbau und Montage der Anlage ordnungsgemäß durch eine Fachfirma erfolgen.
- Stellen Sie sicher, dass die Anlage regelmäßig geprüft und gewartet wird. Dies liegt in der Verantwortung des Anlagenbetreibers. Die genaue Beschreibung der Zeiträume für Maßnahmen zur Prüfung und Instandhaltung sind in der DIN VDE 0833-1 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall – Teil 1: Allgemeine Festlegungen (Stand 2014) zu finden.
- Oft werden Falschalarme durch das Auftreten einer Brandkenngröße verursacht, von der in Wirklichkeit keine Gefahr ausgeht, zum Beispiel durch Entstehung von Rauch bei Bauarbeiten. Auftretender Staub hingegen ist keine Brandkenngröße, täuscht aber den Meldern durch eine ähnliche Charakteristik die Kenngröße Rauch vor. In solchen Fällen ist zu beachten, dass die Brandmelder abgedeckt werden und manchmal müssen bestimmte Melder oder Meldergruppen zeitweise deaktiviert werden. Dann müssen in Abstimmung mit einem Verantwortlichen kompensatorische Maßnahmen wie das Aufstellen von zusätzlichen Feuerlöschern oder die Überwachung durch eine Brandwache vorgesehen werden.
- Es ist zu empfehlen, die Gründe für Falschalarme objektspezifisch zu untersuchen und die erkannten Ursachen dann zu reduzieren.
Mona Kamali Novin ist Master of Science Architektur, Fachplanerin und Fachbauleiterin im Brandschutz (TH Köln), Brandschutzbeauftragte (VdS), Security Business Engineer, BdSI
Sicherheitsberaterin bei der VON ZUR MÜHLEN’SCHE (VZM) GmbH mit den Spezialgebieten Brandschutz und bauliche Sicherheit.