
Einbruchhemmende Tür
Eine Tür weist einbruchhemmende Wirkung auf, wenn sie die Eigenschaft hat, eine bestimmte Zeit (Widerstandszeit) dem Versuch zu widerstehen, sich unter Einsatz von körperlicher Gewalt und unter Zuhilfenahme von Werkzeugen gewaltsam Zutritt zu dem geschützten Raum oder Bereich zu schaffen (EN 1627:2011).