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ASW Bundesverband fordert Bestbieterprinzip

In einem Positionspapier zeigt der ASW Bundesverband Schwachstellen exemplarisch auf und fordert zur Lösung einen klar servicebasierten Ansatz als „Bestbieterprinzip“. So sollten künftig nur noch Unternehmen mit optimaler Qualität und Gesamtkonzept die jeweiligen Zuschläge erhalten.

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ASW Bundesverband fordert Bestbieterprinzip
Foto: ©AdobeStock/Esther Hildebrandt

Qualität schlägt Preis: Was selbstverständlich sein sollte, ist bei der aktuellen Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen in Deutschland weit von der Realität entfernt. Zu diesem Ergebnis kommt die Untersuchung einer Expertenkommission des ASW Bundesverbandes.

Jüngste Vorfälle mit unlauteren Sicherheitsdienstleistern stellen hier nur die Spitze eines eklatanten Sicherheitsproblems in Deutschland dar. Indem sich öffentliche Ausschreibungen häufig an den günstigsten Angeboten orientieren, kam es in der Vergangenheit zu Lohndumping und damit Förderung von Schwarzarbeit, mangelhafter Qualität bei Sicherheitsdienstleistungen, unzureichend ausgebildetem und ausgestattetem Personal, das nicht zuletzt auch in öffentliche Skandale verwickelt war. Selbst Übergriffe und unprofessionellem Verhalten bis hin zur Gefährdung von Menschen sind Folgen dieser unlauteren Preispolitik.

In einem Positionspapier (www.asw-bundesverband.de/downloads/positionspapiere) zeigt der ASW Bundesverband diese Schwachstellen exemplarisch auf und fordert zur Lösung einen klar servicebasierten Ansatz als „Bestbieterprinzip“. So sollten künftig nur noch Unternehmen mit optimaler Qualität und Gesamtkonzept die jeweiligen Zuschläge erhalten. Um dies konsequent durchsetzen zu können, muss auch ein individuelles Vertragsstrafensystem, z. B. in Form von Konventionalstrafen, fester Bestandteil einer jeden Vergabe sein. Weiter setzt sich der ASW Bundesverband klar dafür ein, dass der Zuschlag mit einem alleinigen Kriterium Preis rechtlich nicht mehr zulässig sein darf, sondern vielmehr qualitative, umweltbezogene und soziale Kriterien entscheidende Be-standteile der Vergabeverordnung sein müssen.

Wie bei allen relevanten Sicherheitsfragen steht die Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft e. V. auch hier als Ansprechpartner der öffentlichen Hand beratend zur Seite.

Quelle: ASW Bundesverband

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