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BDSW plädiert für Neugestaltung des Sicherheitsgewerbegesetzentwurfs

Der BDSW zeigt sich erfreut über den vorliegenden "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes (SiGG)" des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), sieht jedoch in zahlreichen Bereichen noch Verbesserungsbedarf. Die detaillierte Stellungnahme des Verbandes unterstreicht diese Anliegen.

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Konstantin Falke

2 Min. Lesezeit
Verhandlungen am Tisch
Foto: ©AdobeStock/Meow Creations

Der Entwurf des Sicherheitsgewerbegesetzes zielt darauf ab, ein umfassendes Regelwerk für das Sicherheitsgewerbe zu etablieren, das die Sicherheitsstandards an die steigenden Anforderungen anpasst. Durch die Einführung einer Erlaubnispflicht für Sicherheitsmitarbeiter soll die Position der Beschäftigten gestärkt werden, während gleichzeitig die Sanktionierung von Verstößen gegen sicherheitsgewerberechtliche Vorschriften verschärft wird. Der Informationsaustausch zwischen relevanten Behörden und Waffenbehörden wird verbessert, und der Umgang mit Waffen erhält eine verstärkte Sicherheitsbetonung. Zusätzlich soll der Gesetzentwurf sicherstellen, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Zuverlässigkeit und Fachkunde der Auftragnehmer stärker berücksichtigt werden.

Dem BDSW gehen diese Maßnahmen jedoch nicht weit genug. Zunächst hebt der Verband positiv hervor, dass der Gesetzentwurf den modernen Namen „Sicherheitsgewerbegesetz“ tragen soll und erstmals auch die sogenannte Inhouse-Security umfasst. Allerdings äußert der BDSW-Präsident Gregor Lehnert Besorgnis über das Fehlen von Anforderungen an Sicherheitspersonal, das für den Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS) verantwortlich ist. Angesichts der wiederholten Bekundungen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser zur hohen Priorität des KRITIS-Schutzes erscheint dies dem Verband als gravierende Lücke, die es dringend zu schließen gilt.

Nach umfassender Analyse des SiGG-Referentenentwurfs fand der BDSW noch zahlreiche weitere Baustellen, an denen nachgebessert werden müsse. Die Einführung neuer Qualitäts- und Sicherheitsstandards wird zwar grundsätzlich begrüßt, jedoch wird betont, dass die Anforderungen unter Berücksichtigung der aktuellen rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen angemessen gestaltet werden müssen. Der BDSW warnt davor, dass zu hohe Anforderungen das Sicherheitsniveau beeinträchtigen könnten, insbesondere wenn bereits existierende spezialgesetzliche Regelungen wie das LuftSiG oder das UZwGBw einen angemessenen Schutz bieten. Ein weiterer Punkt betrifft die Gefahr in Bezug auf die Sicherung besonders sicherheitssensibler Bereiche aufgrund der vorgesehenen kurzen Übergangsvorschriften und der begrenzten IHK-Prüfungskapazitäten.

Ein zentraler Aspekt der BDSW-Forderungen bezieht sich auf das sogenannte Bestbieterprinzip im SiGG für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Der Verband betont, dass qualitative Kriterien bei der Vergabe angemessen und ausgewogen gewichtet werden sollten, mit einem Verhältnis von mindestens 60 zu 40 zugunsten von Qualität gegenüber dem Preis. Diese Forderung zielt darauf ab, Billigstvergaben zu verhindern und die Qualität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu gewährleisten.

Insgesamt betont der BDSW die lobenswerte Intention, eine eigenständige Regelung für das Sicherheitsgewerbe zu schaffen, die den veränderten Rahmenbedingungen der Branche besser Rechnung trägt als die derzeitige, über Jahrzehnte gewachsene, inhomogene und teils lückenhafte Gesetzeslage. Der Verband betont die Bedeutung einer ausgewogenen, praxisorientierten Ausgestaltung der Gesetzesvorschriften, die den aktuellen Herausforderungen der Branche gerecht wird.

Den Volltext der Stellungnahme gibt es hier.

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