Brandmeldeanlage mit Funkübertragung
Brandmeldeanlagen mit Funkübertragung stellen grundsätzlich keine eigene Kategorie dar, sondern nutzen lediglich die Funkübertragung als Übertragungsweg. Das bedeutet, dass alle relevanten Anforderungen aus der Normenreihe EN 54 erfüllt und natürlich alle bauaufsichtlichen Anforderungen beachtet werden müssen.
Das gilt auch für Funkmelder – als integralen Bestandteil einer Brandmeldeanlage. Funkmelder stellen ebenfalls keine eigene Kategorie hinsichtlich des Melderprinzips dar, sondern es handelt sich um herkömmliche Melderprinzipien, die statt einer Drahtverbindung eine Funkverbindung aufweisen.
Da eine Funkverbindung einen so genannten nicht exklusiven Übertragungsweg nutzt, der von anderen Teilnehmern auch genutzt wird, muss besondere Vorsorge hinsichtlich einer sicheren Übertragung der Information getroffen werden.
Das Einsatzgebiet von Funkmeldern ist überall dort, wo eine Leitungsverlegung schwierig ist, z.B. bei nachträglicher Installation in einem bestehenden Gebäude.
Anforderungen
Seit 2009 beschreibt die EN 54-25 Brandmeldeanlagen – Bestandteile, die Hochfrequenz-Verbindungen nutzen zusätzliche Anforderungen, die es ermöglichen, dass eine Brandmeldeanlage und ihre Bestandteile, also auch Melder, mit Funkübertragung mindestens so leistungsfähig und sicher sind, wie über Leitung verbundene Brandmeldeanlagen und deren Bestandteile.
Grundsätzlich gelten die gleichen Anforderungen wie an verdrahtete Verbindungen, jedoch werden auf Grund des nicht exklusiven Übertragungsweges zusätzliche Anforderungen gestellt:
- Ein Verlust der Funkverbindung muss innerhalb von 300 Sekunden erkannt und angezeigt werden.
- Jede Komponente im System muss über eine Einzelidentifizierung verfügen.
- Es müssen Maßnahmen vorhanden sein, einem zufälligen Störer ausweichen zu können, z.B. Frequenzhopping oder die grundsätzliche Verwendung mehrere Frequenzen unter Umständen auf verschiedenen Funkbändern.
- Bei der Inbetriebnahme muss automatisch die Funkübertragung um einen bestimmten Wert gedämpft werden – die sogenannte „Dämpfungsreserve“. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass nach der Installation die Funkverbindung auch bei wechselnden klimatischen Bedingungen funktioniert.
- Die Stromversorgung der Melder und Peripheriekomponenten (in der Regel Batterie) muss überwacht werden und mindestens eine Lebensdauer von 36 Monaten aufweisen.
- Das Funkteil des jeweiligen Melders muss den gleichen Umweltanforderungen genügen wie der Melder selbst.
- Zu den oben erwähnten zufälligen Störern müssen grundsätzlich noch bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden, die das Funksignal dämpfen können. Die heutigen Systeme verfügen meist über Anzeigen an einer zentralen Einheit, die die Stärke des ankommenden Funksignals darstellen und dem Fachinstallateur eine Aussage über die Qualität seiner Funkverbindung geben.
- Zu den heute üblichen sternförmigen Konfigurationen eines Funksystems – jeder Melder berichtet direkt an die Empfangsstelle – gibt es auch noch Systeme, in denen jeder Melder auch eine Art Relaisstation bildet, so dass die Funkübertragung verschiedene Wege gehen kann.
Anmerkung: Die EN 54-25 befindet sich momentan in Bearbeitung. Die oben erwähnten Anforderungen werden aber nach wie vor Bestand haben.
Hybrid-Brandmeldeanlagen
Unter Hybrid-Brandmeldeanlagen versteht man Anlagen, die sowohl Drahtverbindungen als auch Funkverbindungen verwenden. Das nebenstehende Bild zeigt ein Beispiel einer Brandmeldeanlage mit Funk- und Drahtverbindung. Bei diesem Anlagetyp wird in der Regel auf dem Ring-Bus ein Funk-Bus-Interface angekoppelt. Dieses Funk-Bus-Interface verwaltet dann bis zu 32 Funkmelder.
Im einfachsten Fall verfügt ein solches Bus-Funk-Interface über mindestens zwei Relaisausgänge, die an entsprechende Bus-Koppler des Brandmeldesystem-Ringbus (Datenbus) angeschlossen werden können. Mindestens zwei Ausgänge werden benötigt für Alarm und Störung. Die Art der Störung (z. B. Statusmeldung fehlt oder schwache Batterie) ist dann am Bus-Funk-Interface abzulesen.
Die beste Lösung ist ein Bus-Interface, welches direkt die vom Funkteil des Interface empfangenen Signale in das Bus-Protokoll des jeweiligen Brandmeldesystems überträgt. Dies hat den Vorteil, dass die komplette Parametrierung an der Brandmelderzentrale vorgenommen werden kann und alle Informationen zur Verfügung stehen.
Einsatzgebiete
Seit am Markt professionelle Funk-Übertragungstechnik zur Verfügung steht, zeigt sich immer mehr, dass die Errichterfirmen die Vorteile einer kombinierten Draht-/ Funk-Brandmeldeanlage erkennen und diese Vorteile auch nutzen. Objekte wie Kirchen und Schulen, die aufgrund der Vorschriftenlage nur sehr schwierig und mit teurem Aufwand (E30-Verlegung) mit einer Brandmeldeanlage verdrahtet ausgerüstet werden können, sind heute mit professioneller Funk-Übertragungstechnik deutlich schneller und meistens sogar kostengünstiger zu realisieren.
Für die Branderkennung in kleineren Sonderbauten gilt: Im Fall eines Feuerausbruchs sind vor allem bewegungseingeschränkte Menschen, aber auch Kinder und Ortsfremde auf eine schnelle und sichere Evakuierung angewiesen. Kindergärten, Heime, Pensionen und kleinere Hotels können mit einer Funkanlage relativ günstig ihre Sicherungspflichten erfüllen.
Mittlerweile gibt es Systeme, die nach DIN EN 54 zertifiziert sind und zusätzlich auch die Anforderungen der neuen Richtlinie für „Hausalarmanlagen Typ B“ (HAA-B) erfüllen. Da die HAA-B-Richtlinie derzeit als Vorlage für eine entsprechende VDE-Norm dient, erhalten Eigentümer, Betreiber, Planer und Errichter schon vorab Rechtssicherheit.
Mobile Brandmeldeanlagen mit Funkübertragung
Leicht auf- und abbaubare mobile Brandmeldeanlagen bestehen aus mobilen tragbaren Komponenten, die über Funk miteinander kommunizieren. Diese Anlagen sind speziell für den mobilen Einsatz konzipiert und kommen als zeitlich befristete Lösung in Frage, wenn eine Überwachung nur über einen begrenzten Zeitraum erforderlich ist.
Anwendungsfälle sind z. B.:
- beim Ausfall stationärer Brandmelde- oder Löschanlagen (z.B. während Umbaumaßnahmen)
- bei Arbeiten mit besonderer Brandgefährdung, z.B. Schweißarbeiten
- als befristeter Ausgleich von Brandschutzmängeln bis zu deren Beseitigung.
Reichweite
Die erzielbaren Reichweiten zwischen Brandmelder und BMZ/Funk-Interface betragen im Objekt in der Regel zwischen 50 und 100 m. Bauliche Gegebenheiten wie Stahlbeton, Metallkonstruktionen oder metallbedampfte Fensterscheiben können die Reichweite jedoch verringern.
Maßgebliche Normen
Die grundsätzlichen Anforderungen, die erfüllt werden müssen, stehen in der DIN EN 54-25. Diese bezieht sich auf die Bestandteile von Brandmeldeanlagen, die Hochfrequenz-Verbindungen nutzen. Die deutsche Fassung ist die DIN EN 54-25:2008, erschienen im Februar 2009.
Es gibt eine Berichtigung: die DIN EN 54-25:2008/AC:2012, welche sich auf die zerstörungsfreie Demontage eines Bestandteils bezieht. Die europäische Fassung ist die EN 54-25:2008/AC,Corrigendum to DIN EN 54-25, erschienen im September 2012.
Eine relevante VdS-Richtlinie ist die VdS 3515, welche unter anderem eine Grundvoraussetzung für das Erreichen einer VdS-Geräteanerkennung für Melder mit Funkvernetzung ist. Nur mit dieser VdS-Geräteanerkennung besteht die Möglichkeit den Melder mit in die VdS-Systemanerkennung für den gewerblichen Bereich aufzunehmen.
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