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Data Act beschlossen – Kontrolle noch halbgar

Am 9. November hat das EU-Parlament den Data Act beschlossen, um den Datenaustausch zwischen Unternehmen untereinander sowie mit der öffentlichen Hand zu verbessern. Das Gesetz zielt auch darauf ab, Geschäftsgeheimnisse besser zu schützen und den Wechsel zwischen Cloud-Providern zu erleichtern.

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EU Data Act
Foto: ©AdobeStock/Dragon Claws

Das neue Datengesetz der EU, bekannt als Data Act, zielt darauf ab, Innovationen zu fördern, insbesondere im Bereich künstliche Intelligenz, indem es die Schaffung von Datenzugangsrechten ermöglicht. Dies soll es öffentlichen Stellen auch erlauben, in Ausnahmefällen oder Notlagen auf private Datensätze zuzugreifen, beispielsweise bei Naturkatastrophen. Die Regelungen sollen dazu beitragen, ungenutztes Potenzial freizusetzen. Laut der Europäischen Kommission sollen bisher tatsächlich 80 Prozent der gesammelten Industriedaten ungenutzt bleiben. „Das Datengesetz ist ein Wendepunkt“, so die EU-Abgeordnete und Berichterstatterin Pilar del Castillo Vera (EVP, Spanien). „Das Gesetz wird maßgeblich dazu beitragen, bestehende Geschäftsmodelle und Prozesse zu optimieren, die Entwicklung neuer voranzutreiben und neue Werte zu schaffen. Mit anderen Worten, eine Chance für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.“

Das Gesetz beinhaltet auch klare Definitionen von Geschäftsgeheimnissen, um illegale Datenübertragungen und Datenlecks in Länder mit schwächeren Datenschutzbestimmungen zu verhindern, und soll den Missbrauch von Datenzugang durch Wettbewerber unterbinden.

Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst kommentierte, dass Deutschland und Europa Daten zukünftig intensiver und intelligenter nutzen sollten, insbesondere im Gesundheitswesen, in der Mobilität und zur Förderung des Klimaschutzes. Trotz der Zielsetzungen des EU Data Act sieht der Bitkom jedoch erhebliche Mängel in der Ausgestaltung des Gesetzes. So betont Wintergerst, dass der Data Act zwar den Datenaustausch fördern möchte, jedoch nach dem aktuellen Beschluss noch viele offene Fragen bleiben: „Es fehlen Standards und Spezifikationen für den Datentausch und das Cloud-Switching, die nun gemeinsam mit der Wirtschaft zeitnah erarbeitet werden müssen“.

Der Bitkom-Präsident weist darauf hin, dass der Data Act an vielen Stellen auslegungsbedürftig ist, und zieht Parallelen zur Datenschutz-Grundverordnung, die auch nach fünf Jahren weiterhin für Rechtsunsicherheit sorgt und durch Gerichtsurteile konkretisiert werden muss. Daher plädiert der Bitkom für dringend notwendige Auslegungshilfen und eine rasche Entscheidung über die Zuständigkeit der Aufsicht über den Data Act in Deutschland. „Auf nationaler Ebene braucht es eine eindeutige, konsistente Auslegung der neuen Regelungen sowie eine praxisnahe Beratung der betroffenen Unternehmen und Organisationen durch die Aufsichtsbehörde. Mittel- und langfristig muss Europa Aufsichtsstrukturen schaffen, die für EU-weit einheitliche Bedingungen im Umgang mit Daten sorgen“, so der Präsident.

Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst
Foto: Bitkom

Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst

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