Disziplinarrecht: Extremisten fliegen schneller raus
Durch eine Reform des Disziplinarrechts lassen sich nun Extremisten schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen. Die Bundesregierung hat den von Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen.
Während sich die überwältigende Mehrheit der rund 190.000 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten rechtstreu und integer verhält, beschränken sich extremistische und andere verfassungsfeindliche Vorfälle auf wenige Personen, so das Bundesinnenministerium. Dennoch schädigen auch solche Einzelfälle das Vertrauen in die Integrität des öffentlichen Dienstes nachhaltig.
Das Bundesdisziplinargesetz (BDG) verfüge zwar über Mechanismen, um extremistische und verfassungsfeindliche Vorfälle wirksam zu ahnden. Solche schweren Dienstvergehen führen in der Regel zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Solche Verfahren dauern jedoch oft mehrere Jahre.
Um eine deutliche Beschleunigung zu erreichen, sollen künftig Entfernungen und andere statusrelevante Disziplinarmaßnahmen, zum Beispiel Zurückstufung und Aberkennung des Ruhegehalts, durch Disziplinarverfügung ausgesprochen werden. Das langwierige Disziplinarklageverfahren, mit dem der Dienstherr statusrelevante Disziplinarmaßnahmen vor Gericht beantragen musste, entfällt. Der Ausspruch auch der schwersten Disziplinarmaßnahmen durch behördliche Entscheidung ist nach einer grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 verfassungskonform.
Neben der Änderung des Bundesdisziplinargesetzes werden die beamtenrechtlichen Beendigungsgründe bei strafrechtlichen Verurteilungen verschärft. Künftig soll eine rechtskräftige Verurteilung wegen Volksverhetzung bereits bei einer Freiheitsstrafe ab sechs Monaten zum Verlust der Beamtenrechte führen.