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E-Rezept gestaltet sich für Apotheken herausfordernd

Elektronische Rezepte (E-Rezepte) für Medizinprodukte und Teststreifen stellen Apotheken vor Probleme, da ihre Softwaresysteme oft Schwierigkeiten haben und Retaxationsrisiken bestehen bleiben. Die Gematik sagt voraus, dass eine mögliche Freigabe erst im Sommer 2027 erfolgen könnte.

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E-Rezept
Foto: ©AdobeStock/nmann77

In Apotheken stehen momentan große Herausforderungen beim Umgang mit E-Rezepten an, besonders im Bezug auf Medizinprodukte und Teststreifen. Ein zentrales Problem liegt darin, dass die Softwaresysteme nicht ausreichend vor Warnungen warnen, was dazu führen kann, dass Apotheken unabsichtlich Retaxationsrisiken ausgesetzt sind. Die Komplexität wird besonders deutlich, wenn es um Medizinprodukte geht, die nach den aktuellen Gesetzen noch nicht elektronisch verordnet werden dürfen.

Die Gematik, die für die Digitalisierung im Gesundheitswesen verantwortlich ist, geht davon aus, dass E-Rezepte für Medizinprodukte erst im Sommer 2027 freigegeben werden könnten. Diese Unsicherheit stellt Apotheken vor die Herausforderung, nicht rechtzeitig vor möglichen Retaxationsrisiken gewarnt zu werden, wenn Medizinprodukte auf E-Rezepten auftauchen.

Das Problem betrifft auch Hilfsmittel, die nach den aktuellen Gesetzen erst ab dem 1. Juli 2026 elektronisch verordnet werden dürfen. Bei der Überprüfung von E-Rezepten, die beispielsweise Macrogole oder Blutzuckerteststreifen betreffen, ist es entscheidend zu klären, ob es sich um ein Medizinprodukt oder ein Arzneimittel handelt. Arzneimittel können auf E-Rezepten verordnet werden, Medizinprodukte hingegen nicht.

Besondere Vorsicht ist bei Blutzuckerteststreifen geboten. Obwohl sie als Hilfsmittel gelten, gibt es eine Ausnahme: Mischverordnungen können auf einem Muster-16-Formular gemeinsam mit Arzneimitteln verordnet werden. Dies ist auf E-Rezepten jedoch noch nicht erlaubt, was zu möglichen Problemen und finanziellen Risiken für Apotheken führen kann.

Ein Problem ist, dass einige Softwaresysteme erst im Rechenzentrum auf fehlerhafte Verordnungen aufmerksam machen. Dies führt zu Verzögerungen und birgt das Risiko von finanziellen Verlusten für die Apotheken. Es gibt Forderungen nach einer direkten Blockierung solcher problematischen Rezepte im Voraus, um Apotheken und Arztpraxen frühzeitig zu schützen.

Neben Medizinprodukten und Teststreifen sind auf E-Rezepten noch nicht alle Substanzen und Geräte erlaubt. Dazu gehören Betäubungsmittel, Dosierautomaten für Substitutionstherapie, T-Rezepte, Digitale Gesundheitsanwendungen, Sprechstundenbedarf, Hilfsmittel, Verbandsmittel, Blutzucker-Teststreifen sowie bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung.

Um sich gegen finanzielle Risiken zu schützen, wird die Nutzung spezialisierter Versicherungslösungen wie der Allrisk-Police von Aporisk empfohlen. Diese Versicherung deckt alle relevanten Risiken ab und ermöglicht es Apothekern, sich auf ihre Hauptaufgaben zu konzentrieren, ohne sich Sorgen über mögliche Versicherungslücken machen zu müssen. Eine umfassende Absicherung kann einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Stabilität und reibungslosen Betriebsführung von Apotheken leisten.

Apothekerin Gross
Foto: ApoRisk GmbH

E-Rezepte für Medizinprodukte und Teststreifen bringen Apotheken in Bedrängnis, da Softwaresysteme oft vor Retaxationsrisiken versagen. Die Gematik prognostiziert eine mögliche Freigabe erst im Sommer 2027. Verbesserte Softwaresysteme und klare Kommunikation im Gesundheitswesen sind dringend nötig. Als präventive Maßnahme empfiehlt sich die Nutzung spezialisierter Versicherungslösungen.

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