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EU-Lieferkettenrichtlinie: Industrie fürchtet Standortnachteile

Eine neue EU-Lieferkettenrichtlinie stößt auf Kritik seitens des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI). Tanja Gönner, Hauptgeschäftsführerin des BDI, warnt vor den kontraproduktiven Folgen für den Standort Europa.

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EU-Liefekette
Foto: ©AdobeStock/Grispb

Die Richtlinie, die darauf abzielt, die Lieferketten nachhaltiger und menschenrechtskonformer zu gestalten, birgt nach Ansicht von Gönner erhebliche Risiken für die Transformation europäischer Industrien. Insbesondere der Aufbau alternativer und widerstandsfähigerer Lieferketten sowie die Versorgungssicherheit von Wirtschaft und Gesellschaft stehen auf dem Spiel. Statt den Zugang zu neuen Bezugsquellen zu erleichtern und zu erweitern, erschwert die Lieferkettenrichtlinie die notwendige Diversifizierung der Lieferketten, auch in risikoreiche Länder. Dadurch wird das gemeinsame Ziel von Politik und Unternehmen, Abhängigkeiten zu reduzieren, verfehlt und Europa gerät im geopolitischen Wettbewerb ins Hintertreffen.

Es besteht Einigkeit darüber, dass der Schutz von Menschenrechten und Umwelt eine zentrale Rolle spielt. Allerdings ist es aus Sicht des BDI falsch, die Verantwortung für den Schutz in erster Linie den Unternehmen aufzubürden. Die Unternehmen sind zwar bestrebt, Nachhaltigkeit in ihren Lieferketten zu gewährleisten und tun bereits heute ihr Bestes, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Es sollte vielmehr durch entwicklungspolitische Maßnahmen versucht werden, Lieferanten aus Partnerländern zu unterstützen und zu befähigen.

Die geplanten Vorgaben der Lieferkettenrichtlinie werden als überfordernd und bürokratisch kritisiert. Sie schaffen zudem erhebliche Rechtsunsicherheit. Der Anwendungsbereich der Richtlinie, der die gesamte Wertschöpfungskette betrifft, wird als unrealistisch angesehen. Verpflichtungen sollten sich vielmehr auf direkte Zulieferer beschränken, da eine umfassende Umsetzung in der Unternehmenspraxis nicht möglich wäre.

Des Weiteren sollte das Verhalten unabhängiger Dritter nicht zur zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen führen. Unternehmen sollten nur für ihre eigenen Aktivitäten in der Lieferkette haften und nicht für die Handlungen ihrer Geschäftspartner oder deren Lieferanten. Die Verknüpfung politischer Ziele mit Haftungs- oder Vergütungsregeln für die Geschäftsführung ist nicht akzeptabel.

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