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Flüchtlingsunterkünfte: Bessere Sicherheitskonzepte und Ausschreibungen gefordert

Ernst Steuger, der Vorsitzende des BDSW-Fachausschusses zum Schutz von Flüchtlingsunterkünften, betonte, dass es nicht ausreicht, lediglich eine bessere Ausbildung oder Aufstellung des Sicherheitspersonals zu fordern.

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Schlägerei
Foto: ©AdobeStock/Jonathan Stutz

Der BDSW, Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, zeigt sich besorgt über eine Massenschlägerei zwischen verschiedenen ethnischen Gruppen von Geflüchteten in einem Flüchtlingszentrum in Berlin-Tegel. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) wird von ihnen kritisiert, da sie den Ernst der Situation nicht angemessen einschätze und mit ihrer öffentlichen Kritik die Ursachen und Auswirkungen des Problems fehlerhaft auf die private Sicherheitswirtschaft zurückführe.

Die Ereignisse in Berlin haben gezeigt, dass Analysen zu Ereignissen vergangener Jahre nicht effektiv genutzt wurden, um einen klaren Plan zur Vermeidung ähnlicher Fehler zu entwickeln. Schon in der Vergangenheit war das Konfliktpotenzial zwischen bestimmten Bevölkerungsgruppen oder religiösen Gemeinschaften eine latente Bedrohung für die Sicherheit von Flüchtlingen in deren Unterkünften. Die Notwendigkeit, verschiedene ethnische Gruppen in separaten Einrichtungen unterzubringen, war erkannt worden, jedoch war dies in der Flüchtlingsunterkunft in Berlin nicht umgesetzt worden.

Ernst Steuger, der Vorsitzende des BDSW-Fachausschusses zum Schutz von Flüchtlingsunterkünften, betonte, dass es nicht ausreicht, lediglich eine bessere Ausbildung oder Aufstellung des Sicherheitspersonals zu fordern. Vielmehr sei eine koordinierte Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Organisationen erforderlich, um Spannungen frühzeitig zu erkennen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

Die jüngsten Kontrollen und Maßnahmen in Berlin-Tegel zeigen erneut, dass die langjährigen Forderungen des BDSW nach Anpassungen bei Ausschreibungen dringend umgesetzt werden müssen. Es ist notwendig, vom reinen Preiswettbewerb abzurücken und stattdessen das sogenannte Bestbieterprinzip unter Berücksichtigung angemessener Qualitätskriterien anzuwenden. Noch immer werden Sicherheitsdienstleister mit Ausschreibungen konfrontiert, welche die Zuschlagserteilung allein auf Grundlage des Preises oder mit langfristigen Festpreisbindungen für 3-4 Jahre festlegen. Steuger betonte abschließend, dass dies nicht mit der Forderung nach gut ausgebildetem Sicherheitspersonal in Einklang gebracht werden könne.

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