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GdP begrüßt Verbot von Hamas und Samidoun

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat die radikal-islamistische Terrororganisation Hamas und das palästinensische Netzwerk Samidoun in Deutschland verboten. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte zuvor die Verbotsmaßnahmen gefordert und fühlt sich durch die Entscheidung der Bundesinnenministerin in ihrer Bewertung der Terrororganisationen als solche bestätigt.

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Polizeiwagen
Foto: ©AdobeStock/studio v-zwoelf

Die Hamas gilt in vielen Ländern, einschließlich der Europäischen Union, den Vereinigten Staaten und Israel, als terroristische Organisation. Sie war in der Vergangenheit in gewalttätige und terroristische Handlungen verwickelt. Samidoun ist ein Netzwerk, das beschuldigt wird, die Bewegung der palästinensischen Gefangenen zu unterstützen. „Dass diese beiden radikal-islamistischen Organisationen und ihre Tätigkeiten in Deutschland jetzt verboten sind, ist die richtige Antwort auf die abscheulichen Gräueltaten der Hamas an Menschen“, so der Bundesvorsitzende Jochen Kopelke.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) betont, dass das Verbot der Hamas und des Netzwerks Samidoun in Bundesländern und im Bund konsequent von den Sicherheitsbehörden und Gerichten umgesetzt werden muss. Sie sind bereit, diese zusätzliche Aufgabe mit Intensität und Professionalität anzugehen. Der klare Rechtsrahmen, der durch das Verbot geschaffen wurde, wird dabei als äußerst hilfreich angesehen. Die GdP stellt den Schutz jüdischen Lebens in Deutschland als oberste Priorität heraus und bekräftigt ihre Entschlossenheit, diese Terrororganisationen mit Entschiedenheit zu bekämpfen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) macht zudem deutlich, dass die zusätzlichen Herausforderungen, die sich aus dem Konflikt im Nahen Osten und den damit verbundenen Auswirkungen auf die Polizeiarbeit in Deutschland ergeben, die Forderung nach einem Sondervermögen Innere Sicherheit rechtfertigen. Dieses Sondervermögen soll sicherstellen, dass alle Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Landesebene gleichermaßen ausgestattet sind, um die Innere Sicherheit in der föderalen Struktur effektiv zu gewährleisten und allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland ihr Grundrecht auf Sicherheit zu bieten.

Jochen Kopelke
Foto: Kay Herschelmann

GdP-Bundesvorsitzender Jochen Kopelke

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