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Großfahndung nach organisierten Geldautomaten-Sprengern

Im vergangenen Jahr verzeichnete die Sprengung von Geldautomaten eine alarmierende Zunahme der Fallzahlen. Mit insgesamt 496 Vorfällen erreichte die Kriminalitätsrate in diesem Bereich einen traurigen Höchststand. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr beläuft sich auf 27 Prozent. In einer konzertierten Aktion von Bundeskriminalamt und Bundespolizei in sieben Bundesländern gelang es nun, den Kriminellen einen empfindlichen Schlag zu versetzen.

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Geldautomat
Foto: ©AdobeStock/Drazen

Das Sprengen von Geldautomaten scheint vielen Kriminellen ein rentabler Akt ohne „Nebenwirkungen“. Dem ist nicht so. Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass die Täter hochgefährliche Sprengstoffe nutzen, was erhebliche Gefahren für die körperliche Unversehrtheit und das Leben unschuldiger Dritter mit sich bringt. Hinzu kommt ein immenser Schaden an Beute und Sachwerten, der sich auf Millionen beläuft.

Angesichts dieser beunruhigenden Entwicklungen haben sieben Länderpolizeien (Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein) kürzlich die bisher größte, koordinierte Fahndungsaktion zur Bekämpfung von Geldautomatensprengungen durchgeführt. In enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und der Bundespolizei wurden Kontrollstellen an überregionalen Reiserouten eingerichtet, um den Druck auf grenzüberschreitend agierende Tätergruppen zu erhöhen.

Mehr als 2.500 Polizistinnen und Polizisten waren in den beteiligten Bundesländern im Einsatz. Dabei wurden insgesamt über 8.000 Personen und 5.300 Fahrzeuge kontrolliert. Während der Fahndungstage wurden mehr als 180 Straftaten und 360 Ordnungswidrigkeiten festgestellt und 42 Personen vorläufig festgenommen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser lobte die bisher größte bundesweit koordinierte Fahndungsaktion als wichtigen Schritt zur Bekämpfung von Geldautomatensprengungen und dankte dem Bundeskriminalamt, der Bundespolizei und den beteiligten Länderpolizeien dafür. Faeser wies darauf hin, dass diese Maßnahmen speziell gegen die organisierten Banden gerichtet sind, die diese Verbrechen länder- und grenzübergreifend begehen. „Wer Geldautomaten sprengt, riskiert das Leben von unbeteiligten Menschen. Der starke Anstieg der Fallzahlen von Geldautomatensprengungen und die häufige Nutzung hochgefährlicher Sprengstoffe durch diese skrupellosen Tätergruppierungen kann unbeteiligte Dritte in Lebensgefahr bringen“, so die Ministerin.

Faeser hob hervor, dass Geldautomatensprengungen nur durch effektive und flächendeckende Präventionsmaßnahmen verhindert werden können. Sie erklärte, dass die Kreditwirtschaft und die Regierung eine Vielzahl konkreter Maßnahmen vereinbart haben, um die Täter zu stoppen und zur Verantwortung zu ziehen. Zu diesen Maßnahmen gehören eine stärkere Videoüberwachung, Nebel-, Einfärbe- und Klebesysteme an Banknoten sowie eine Reduzierung von Bargeldbeständen an den Standorten. Faeser betonte, dass es jetzt an der Kreditwirtschaft liegt, diese Maßnahmen schnell und konsequent umzusetzen. Die Regierung werde sie dabei begleiten und unterstützen.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat im Kampf gegen die zunehmende Zahl von Geldautomatensprengungen einen breiten Zusammenschluss von Experten ins Leben gerufen. Im November 2022 trafen sich Vertreterinnen und Vertreter der Kreditwirtschaft, der Versicherungswirtschaft, der Bundesbank, des Bundeskriminalamtes, der Bundespolizei und der Polizeien der Länder am ersten bundesweiten Runden Tisch zu Geldautomatensprengungen. Gemeinsam unterzeichneten sie eine Erklärung, die wirksame Präventionsmaßnahmen vorsieht, um den Tätern das Handwerk zu legen.

Konkret vereinbart wurden Maßnahmen wie der Nachtverschluss von Selbstbedienungs-Foyers zwischen 23:00 und 06:00 Uhr, die weitere verstärkte Videoüberwachung von Bankfilialen, der Einsatz von Einbruchmeldetechnik sowie eine erhöhte Sensibilität bei der Standortwahl von Geldautomaten. Auch Einfärbe- oder Klebesysteme sollen eingesetzt werden, um den Tätern das Bargeld unbrauchbar zu machen. Eine erste Evaluierung und Bewertung der Fortschritte und Erfolge wird Ende Juni 2023 erfolgen.

Das BMI betonte jedoch, dass die Umsetzung der Maßnahmen verpflichtend ist und bei Nichterfüllung gesetzliche Konsequenzen drohen können. Ziel der gemeinsamen Anstrengungen ist es, die Zahl der Geldautomatensprengungen deutlich zu reduzieren und das Risiko für Unbeteiligte zu minimieren.

Geldautomat

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