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Online-Kurse: Wie Druckanlagen jetzt gegen Cyberangriffe zu schützen sind

Um den Schutz vor Cybergefahren bei überwachungsbedürftigen Druckanlagen zu verbessern, wurden die Anforderungen an die Cybersicherheit konkretisiert. Anlagenbetreiber können sich nun bei einer Online-Veranstaltung von TÜV SÜD über die neuen Regelungen informieren. Die Veranstaltung wird im Zeitraum von Mai bis Dezember 2023 zu verschiedenen Terminen stattfinden.

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Druckanlage
Foto: ©AdobeStock/ghazii

Seit dem 01.01.2023 wird die Cybersicherheit bei der Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen durch unabhängige Sachverständige verstärkt berücksichtigt. Dieser Schritt ist notwendig geworden, da durch die zunehmende Vernetzung und Digitalisierung von technischen Systemen die Gefahr von unautorisierten Zugriffen, insbesondere durch kriminelle Hacker, deutlich gestiegen ist.

Insbesondere bei überwachungsbedürftigen Anlagen wie Druckanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen oder Aufzuganlagen können Manipulationen an den Sicherheitsfunktionen schwerwiegende Folgen für Leib und Leben haben. Daher sind die Anforderungen an überwachungsbedürftige Anlagen im Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) und in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) genau geregelt. Arbeitgeber und Betreiber müssen vor der ersten Inbetriebnahme der Anlagen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um eine sichere Verwendung der Anlagen zu gewährleisten.

Die durch die zunehmende Digitalisierung und Vernetzung von überwachungsbedürftigen Druckanlagen gestiegene Gefahrenlage hat der Gesetzgeber in den Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1115-1 adressiert. Hier sind die Anforderungen an die Cybersicherheit konkretisiert. Diese Regelung befasst sich speziell mit der Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen. Anlagenbetreiber müssen nun auch Cybergefährdungen in ihrer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und geeignete Gegenmaßnahmen festlegen, um Arbeitnehmer und Personen im Gefahrenbereich vor einem möglichen Cyberangriff zu schützen.

Die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) sollen sicherstellen, dass die Anforderungen der TRBS 1115-1 angemessen berücksichtigt und umgesetzt wurden. Die Berücksichtigung von Cybersicherheit bei der Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen stellt somit eine wichtige Maßnahme dar, um die Sicherheit von Personen und Anlagen zu gewährleisten.

In der Online-Veranstaltung informieren TÜV SÜD-Experten über die neuen Regelungen und den konkreten Handlungsbedarf für Anlagenbetreiber.

Die Termine (jeweils von 9.00 bis ca. 10:30 Uhr über Microsoft Teams): 24. Mai, 27. Juni, 24. Juli, 14. September, 11. Oktober, 16. November, 13. Dezember. Eine Anmeldung zur kostenfreien Online-Veranstaltung ist jederzeit hier möglich.

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