Online-Vorbereitung auf neue Situation bei Brandmeldeanlagen
Am 01. April 2005 verschärfte sich die Prüfung zur verantwortlichen Person für Brandmeldeanlagen bei den Zertifizierungsgesellschaften. Die Unternehmensberatung Wenzel bietet Online-Seminare an, die Aspiranten gezielt darauf vorbereiten.
In jedem Unternehmen muss ein Mitarbeiter tätig sein, der die Prüfung zur verantwortlichen Person für Brandmeldeanlagen (BMA) nach DIN 14675 erfolgreich bestanden hat. Es ist völlig egal, bei welcher Gesellschaft die Prüfung durchgeführt wurde, denn die Prüfungsfragen wurden unter allen Zertifizierungsgesellschaften angeglichen. Das bedeutet, dass die Prüfung bei allen Gesellschaften identisch ist. Aus den insgesamt 497 Fragen kommen 70 Fragen in der Prüfung vor.
Im Zentrum der Online-Vorbereitung steht der Fragenkatalog der ARGE DIN 14675. Diese ARGE beschäftigt sich mit der Norm, die in Deutschland die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Brandmeldeanlagen regelt. Diese Norm ist speziell auf den Bereich der Brandmeldetechnik ausgerichtet und stellt sicher, dass Brandmeldeanlagen entsprechend den geltenden Sicherheitsstandards installiert und gewartet werden.
Die ARGE DIN 14675 spielt eine wichtige Rolle bei der Weiterentwicklung und Interpretation der Norm sowie bei der Förderung von Schulungen und Fachwissen im Bereich der Brandmeldetechnik.
Bei der Unternehmensberatung Wenzel können die Prüfungsfragen kostenlos und unverbindlich per Mail angefordert werden. Bei Teilnahme an der Schulung erfolgt an den ersten beiden Tagen eine intensive Prüfungsvorbereitung durch einen versierten Referenten. Da bei der Prüfung neben den Themen des Fragenkataloges der ARGE DIN 14675 auch die Projektierung und Planung einer BMA-Anlage gefragt sind, behandelt der Referent auch hier einige praxisnahe Aufgabenstellungen.
Die Prüfung selbst ist personenbezogen, eine Wiederholung ist nicht (also nie) erforderlich. Um sicher zu gehen, dass immer ein BMA-Verantwortlicher im Haus ist, wird empfohlen, dass gegebenenfalls auch der Geschäftsführer oder Inhaber eines Unternehmens die Prüfung ableget.