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RAL Güte- und Prüfbestimmungen für Schutzbeschläge überarbeitet

Die Mitglieder der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge haben die bestehenden RAL Güte- und Prüfbestimmungen für Schutzbeschläge RAL-GZ 607/6 überarbeitet. Die Neufassung der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 607/6 berücksichtigt insbesondere den Bezug zu den gültigen Fassungen der Normen.

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RAL Güte- und Prüfbestimmungen für Schutzbeschläge überarbeitet
Foto: ©AdobeStock/Alex Ruhl

Für die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge sind die Güte- und Prüfbestimmungen das Regelwerk, um den Herstellern das RAL Gütezeichen Schlösser und Beschläge für ihre Produkte zu verleihen. Daher ist es laut Fachverband Schlass und Beschlagindustrie e. V. wichtig, dass sie immer auf dem neuesten Stand sind. So haben die Mitglieder der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge kürzlich die bestehenden RAL Güte- und Prüfbestimmungen für Schutzbeschläge RAL-GZ 607/6 überarbeitet.

Die Neufassung der Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 607/6 berücksichtige insbesondere den Bezug zu den gültigen Fassungen der Normen. Zudem werde das neue Logo aufgrund von Änderungen des RAL Corporate Designs und die aktuellen Kennzeichnungsbestimmungen mit aufgenommen. Da bei der neuen Fassung lediglich redaktionelle Änderungen vorgenommen wurden, bleibe der Ausgabestand der RAL-GZ 607/6 unverändert auf August 2017.

Die freiwilligen Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 607/6 gehen mit zusätzlichen Qualitätsanforderungen über die Festlegungen der zugrunde gelegten Europäischen Normen hinaus und sollen die besondere Güte der Schutzbeschläge in den Vordergrund rücken. Das RAL Gütezeichen kann deshalb nur von einem Hersteller erlangt werden, der die hier gestellten Qualitätsanforderungen von der Konstruktion bis hin zur Fertigung erfüllt.

Bereits seit 1990 sichern die Güte- und Prüfbestimmungen die Funktionstüchtigkeit, Zuverlässigkeit und Langlebigkeit von Schutzbeschlägen. Mit dem RAL Gütezeichen wird dies nachgewiesen und ausgezeichnet. So schafft das Gütezeichen eine bessere Orientierung bei der Produktauswahl.

Die Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK) veröffentlicht regelmäßig Listen mit geprüften und zertifizierten einbruchhemmenden Produkten. So können sich Verbraucher einen Überblick verschaffen. Anders als bei einem einmaligen Nachweis werden nach RAL-GZ 607/6 hergestellte Produkte fortlaufend überwacht. Nur mit solchen zertifizierten Produkten ist auch die Aufnahme des Herstellers in die KPK-Liste „Geprüfte und zertifizierte Schutzbeschläge“ der Landeskriminalämter möglich.

Neben dem Gütezeichen für Schutzbeschläge (RAL-GZ 607/6) verleiht die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge auch Gütezeichen für Einsteck-, Rohrrahmenschlösser und Mehrfachverriegelungen (RAL-GZ 607/2), Dreh- und Drehkippbeschläge (RAL-GZ 607/3), Tür- und Sicherheitstürbänder (RAL-GZ 607/8), Fenstergriffe und Fenstergriffe mit Schutzwirkung (RAL-GZ 607/9) sowie Oberlichtbeschläge (RAL-GZ 607/12).

(www.fvsb.de)

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