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Reform des Disziplinargesetzes

Schon im März 2022 hatte die Bundesinnenministerin mit der Vorstellung ihres „Aktionsplans gegen Rechtsextremismus“ angekündigt, das Bundesdisziplinargesetz zu ändern. Damit sollen verfassungsfeindliche Beamtinnen und Beamte schneller aus dem Dienst entfernt werden können. GdP-Gewerkschaftssekretärin Gudrun Hoffmann erläutert die aktuelle Entwicklung.

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Reform des Disziplinargesetzes
Foto: ©AdobeStock/vegefox.com

Nun sollte es vor Weihnachten noch ganz schnell gehen: Bis zum 6. Januar hatten die Gewerkschaften Zeit, im beamtenrechtlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren ihre Stellungnahme abzugeben. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) schaffte es, trotz kurzer Frist, Christfest und Jahreswechsel, eine umfangreiche Bewertung unter breiter Beteiligung zu erarbeiten. Der gesamte Bundesvorstand wurde aufgefordert, seine Meinung zum Gesetzesentwurf darzulegen, ebenso die Expertinnen und Experten des Bundesfachausschusses Beamten- und Besoldungsrecht.

Bisher wurde in Fällen des Entfernens aus dem Dienst Disziplinarklage eingereicht. Die GdP-Vertreterinnen und -vertreter sind sich einig, dass der Vorstoß des Bundesinnenministeriums, künftig alle Disziplinarmaßnahmen, auch die Zurückstufung, die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und die Aberkennung des Ruhegehalts mittels Disziplinarverfügung zu ermöglichen, abzulehnen sei. Die Blaupause für die BMI-Absicht ist die Idee Baden-Württembergs, das bereits seit über zehn Jahren dieses Verfahren umsetzt und auch darin vom Bundesverfassungsgericht 2020 bestätigt wurde.

Zur Stellungnahme der GdP

Für die GdP ist klar: Sie begrüßt die Absicht der Bundesregierung, konsequent gegen Personen im Beamtenverhältnis des Bundes vorzugehen und aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen, wenn sie „die Bundesrepublik Deutschland und deren freiheitliche demokratische Grundordnung ablehnen“ und sich durch „extremistische Handlungen“ und „mit ihrem Verhalten offen in Widerspruch zu den Grundwerten der parlamentarischen Demokratie stellen, die sie in ihrem Amt schützen und verteidigen soll(en)“.

Ob der Vorschlag dazu führt, dass Disziplinarverfahren beschleunigt werden, muss jedoch bezweifelt werden. Denn die Verzögerungen liegen größtenteils auf Behördenseite: Statt einer Änderung des Disziplinargesetzes sind Fristen für die Einleitung und Durchführungen der Untersuchungen und das Widerspruchsverfahren wichtige Beschleunigungsschritte. Daneben ist die Verwaltung zu modernisieren und die Verwaltungsgerichte personell so auszustatten, dass die Disziplinarklagen zeitnah abgearbeitet werden können. Zudem sind die Verfahren – gerade, wenn Disziplinarmaßnahmen nicht mehr von Gerichten ausgesprochen werden – in die Hände einer Ermittlungsführung zu legen, die juristische Kompetenz und die Befähigung zum Richteramt besitzt.

Dass die Verlagerung der Zuständigkeit für Disziplinarmaßnahmen auf die Exekutive in Form eines Verwaltungsaktes nach dem erwähnten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verfassungskonform ist, ändert nichts an der Tatsache, dass die bisherige Verfahrensweise ein Mehr an Rechtsstaatlichkeit für die Betroffenen bedeutet.

Ebenso kritisiert die GdP, dass der Entwurf lediglich repressive Elemente enthält. Vielmehr müsse auch die demokratische Resilienz der Beamtinnen und Beamten gestärkt werden, um demokratiefeindlichen Ideen und Äußerungen vorzubeugen. Die GdP fordert daher, dass die politische und berufsethische Bildung in der Aus- und Weiterbildung ausgebaut wird. Bildungsurlaub und Sonderurlaub müssen von den Dienstherren wieder stärker genehmigt werden.

Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass nach wie vor keine Rehabilitationsmechanismen zur Wiederherstellung des (dienststellen-)öffentlichen Ansehens bei falscher Verdächtigung und Nichtbewahrheitung des Vorwurfs des Dienstvergehens vorgesehen sind. Ebenso sind die Mitbestimmungsrechte des Personalrats im Disziplinarverfahren auszubauen. Wie geht es weiter: Der nächste Schritt ist das Anhörungsverfahren.

Quelle: GdP

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