Sicherheitsgesetze sollen wissenschaftlich geprüft werden
Das Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht soll 2024 im Auftrag des Bundesministeriums des Innern und für Heimat sowie des Bundesministeriums der Justiz die Sicherheitsgesetze in Deutschland evaluieren. Das Projekt wurde vom Beschaffungsamt des BMI beauftragt. Ziel ist eine "Überwachungsgesamtrechnung", um die bestehenden Befugnisse auf ihre tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen sowie ihre Effektivität hin zu überprüfen.
Die Überwachungsgesamtrechnung ist eine wissenschaftliche Untersuchung, die klären soll, wie sich die Überwachungsbefugnisse in den Sicherheitsgesetzen auf Freiheit und Demokratie auswirken. Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern und für Heimat, betont die Bedeutung, Freiheit und Sicherheit im Gleichgewicht zu halten. Die unabhängige Untersuchung durch das Max-Planck-Institut soll dazu beitragen, die Sicherheitsgesetze auf ihre Effektivität zu prüfen und zu stärken.
Benjamin Strasser, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz, erklärt, dass die Überwachungsgesamtrechnung das Netz der Überwachungsbefugnisse auf wissenschaftlicher Grundlage analysieren wird. Dies ist entscheidend, um die Verhältnismäßigkeit der Befugnisse im Blick zu behalten. Die Untersuchung ist Teil einer grundrechtsorientierten Innen- und Rechtspolitik, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Die Überwachungsgesamtrechnung ist der erste Schritt, gefolgt von der Einrichtung einer unabhängigen Freiheitskommission, die den Gesetzgeber bei der Entscheidung über neue Befugnisse beraten wird.
Mit der Zuschlagserteilung kann nun die Arbeit an der Überwachungsgesamtrechnung starten. Ein erster Zwischenbericht wird in sechs Monaten erwartet – nach einem Jahr soll die Gesamtrechnung abgeschlossen sein. Die Untersuchung soll erstmals einen umfassenden Blick auf bestehende Eingriffsbefugnisse werfen, um ihre tatsächlichen Auswirkungen und ihre Effektivität zu bewerten. Sie soll auch ein wichtiges Instrument für zukünftige Sicherheitsgesetze sein. Die Ergebnisse können auch von der im Koalitionsvertrag geplanten Freiheitskommission genutzt werden, um bei künftigen Sicherheitsgesetzen beratend tätig zu sein.
Parallel zur Überwachungsgesamtrechnung will die Bundesregierung ihre Planungen zur Einrichtung der Freiheitskommission fortsetzen.