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Technische Sicherheit 2024: TÜV-Verband erklärt Neuerungen

Das Jahr 2024 bringt viele Änderungen bei der Prüfung von Fahrzeugen, Anlagen, Produkten und der Zertifizierung von Unternehmen. Neben der technischen Sicherheit werden Nachhaltigkeit und digitale Sicherheit besonders wichtig. Der TÜV-Verband erklärt, welche neuen Regeln jetzt für Unternehmen und Verbraucher gelten.

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TÜV-Prüfung
Foto: ©AdobeStock/Wellnhofer Designs

Fahrzeughalter, die ihre Hauptuntersuchung (HU) erfolgreich bestehen, erhalten vom TÜV im Jahr 2024 eine grüne Plakette, die bis 2026 gültig ist. Der Monat, in dem die nächste HU fällig ist, wird wie üblich durch die Zahl oben auf der Plakette angezeigt – zum Beispiel steht die Ziffer 6 für Juni. Alternativ findet sich der nächste HU-Termin im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Überzieht man den Termin um mehr als zwei Monate, droht bei Polizeikontrollen ein Bußgeld. Außerdem ist dann eine detaillierte HU mit weiteren Kosten erforderlich.

Ab Juli 2024 müssen alle Neufahrzeuge serienmäßig mit Fahrassistenzsystemen wie ABS, ESP und anderen (Notbremsassistent, Spurhalteassistent, Rückfahrassistent, Müdigkeitswarner etc.) ausgestattet sein. Das gilt auch für Abbiegeassistenten bei Lkw und Bussen, die vor Radfahrern und Fußgängern im toten Winkel warnen. Diese Ausrüstungspflicht galt bereits seit Juli 2022 in der EU für alle neuen Fahrzeugmodelle, die im Rahmen der „Typgenehmigung“ für den europäischen Markt zugelassen wurden.

Winterreifen und Ganzjahresreifen müssen seit 2018 ein Alpine-Symbol aufweisen, um als wintertauglich zu gelten. Bis zum 30. September 2024 gelten auch Reifen mit M+S-Kennzeichnung (bis Ende 2017 hergestellt) noch als wintertauglich.

Führerscheine, die vor 2013 ausgestellt wurden, müssen bis 2033 in ein EU-einheitliches Dokument umgetauscht werden. Die Umtauschfrist für die Jahrgänge 1965 bis 1970 endet am 19. Januar 2024. Wer nach dem Termin mit seinem alten Führerschein unterwegs ist, zahlt bei einer Kontrolle 10 Euro Bußgeld und wird aufgefordert, das neue Dokument nachzureichen. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Danach sind die Führerscheine ab dem Geburtsjahr 1971 mit Papierführerschein zum Umtausch fällig.

Die Kaufprämie für Elektroautos wurde aufgrund der Haushaltskrise gestoppt. Seit dem 18. Dezember 2023 können keine Anträge mehr gestellt werden. Einige Hersteller haben jedoch angekündigt, die staatliche Kaufprämie für bereits bestellte Fahrzeuge zu übernehmen.

Nachhaltigkeit ist Trumpf

Unternehmen werden schrittweise verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte zu veröffentlichen. Die neue EU-Richtlinie, Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), verlangt Nachhaltigkeitsberichte als Teil des Lageberichts, die unabhängig geprüft werden müssen. Sie umfassen Maßnahmen für Umwelt- und Klimaschutz sowie soziale Aspekte. Mit der EU-Richtlinie wird die transparente Nachhaltigkeitsberichterstattung auch in kleinen und mittleren Unternehmen verankert. Die Vorgaben gelten zunächst für Unternehmen, die bereits heute zur Abgabe eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet sind. Bis Juli 2024 muss die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit dem 1. Januar 2024 für Unternehmen mit mehr als durchschnittlich 1.000 Arbeitnehmern in Deutschland. Bislang lag die Schwelle bei 3.000 Beschäftigten. Das Gesetz regelt die Einhaltung sozialer, menschenrechtlicher und ökologischer Sorgfaltspflichten von Unternehmen, die als Zulieferer im globalen Handel in internationale Lieferketten eingebunden sind.

Ab Dezember 2024 müssen neu verkaufte Elektrogeräte (Handys, Tablets, Digitalkameras, Kopfhörer, Bluetooth-Lautsprecherboxen etc.) mit einem USB-C-Ladeanschluss ausgestattet sein. Diese EU-Vorgabe soll zu weniger Elektroschrott und mehr Benutzerfreundlichkeit führen.

Produktsicherheit

Eine neue EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft. Sie löst damit die alte Richtlinie aus dem Jahr 2001 ab. Wesentliche Änderungen betreffen den Online-Handel. Unter die Verordnung fallen dann auch Anbieter von Online-Marktplätzen sowie spezialisierte Fulfillment-Dienstleister, die als Logistiker im Auftrag von Online-Händlern die Bestellungen abwickeln. Zudem gelten Verbraucherprodukte im Sinne der Verordnung als auf dem Markt bereitgestellt, wenn sie online angeboten werden. Die Pflichten aus der Produktsicherheitsverordnung greifen damit zu einem früheren Zeitpunkt. Für die Produkte bzw. Angebote gelten unter anderem bestimmte Kennzeichnungspflichten. Die Verordnung muss nicht in nationales Recht umgesetzt werden, sondern gilt unmittelbar. Der deutsche Gesetzgeber wird jedoch Anpassungen am Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) vornehmen.

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