TÜV SÜD: Möbel mit elektrischen Antrieben unterliegen besonderen Anforderungen
Elektrisch betriebene Möbel wie höhenverstellbare Schreibtische und ferngesteuerte Sessel bieten Komfort, bringen aber auch neue normative Anforderungen mit sich. TÜV SÜD informiert über die Herausforderungen gemäß neuer EU-Richtlinien für eine rechtskonforme Produkteinführung.
Unter Einhaltung des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG), der 9. Produktsicherheitsverordnung und der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG mit ihren Anhängen können Hersteller sicherstellen, dass ihre Möbel mit elektrischen Teilen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die Sicherheit der Endverbraucher gewährleistet ist.
Gemäß der Maschinenrichtlinie werden Möbel mit elektrischen Antrieben als Maschinen betrachtet, wenn sie eine spezifische Funktion mit einem elektrischen Antriebssystem ausführen. Dies erfordert ein Konformitätsbewertungsverfahren, das eine Risikobeurteilung, technische Dokumentation, Betriebsanleitung und CE-Kennzeichnung umfasst. Die Niederspannungsrichtlinie (Richtlinie 2014/35/EU) gilt für elektrische Betriebsmittel mit Nennspannungen zwischen 50 und 1.000 V Wechselstrom oder 75 und 1.500 V Gleichstrom. Sie gewährleistet die Sicherheit von Personen, Haustieren und Sachgütern.
Die EMV-Richtlinie (Richtlinie 2014/30/EU) betrifft Geräte, die elektromagnetische Störungen verursachen oder durch solche beeinträchtigt werden können. Sie erfordert eine Konstruktion, welche die elektromagnetische Verträglichkeit nicht beeinträchtigt. Die REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen in der EU. Hersteller und Importeure müssen Informationen zu den Eigenschaften und Risiken der verwendeten Stoffe bereitstellen und angemessene Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.
TÜV SÜD führt Prüfungen durch, erstellt Gutachten und Zertifikate, unterstützt bei Anpassungen für die Einhaltung von Richtlinien und Vorschriften für Möbel mit elektrischen Antrieben. Dabei werden verschiedene Prüfmodule berücksichtigt, einschließlich mechanischer Sicherheit, elektrischer Sicherheit, funktionaler Sicherheit, elektromagnetischer Verträglichkeit (EMV) und Cybersicherheit. Zukünftige Normen für die Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung umfassen beispielsweise die DIN EN 60335-2-116 und die prEN 17684.
Die Prüfstelle weist auf die im Juli 2023 veröffentlichte EU-Maschinenverordnung hin, die voraussichtlich im Januar 2027 die aktuelle Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ersetzen wird, sowie auf die bevorstehende EU-Produktsicherheitsverordnung, die bis Dezember 2024 entsprechende Anpassungen am geltenden Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) erfordert. Michael Weber, Produktspezialist für Möbel bei TÜV SÜD, betont die Priorität der Verbrauchersicherheit. Sein Unternehmen sieht sich als anerkannte Prüfstelle als Begleiter für Hersteller, Zulieferer und Inverkehrbringer, um eine rechtskonforme Produktentwicklung und Markteinführung zu unterstützen.
TÜV SÜD informiert über Anforderungen für Möbel mit elektrischen Antrieben