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TÜV-Verband: Freie Bahn für Europäische KI-Verordnung

Der TÜV-Verband begrüßt die Zustimmung des Europa-Rats zum AI Act. Dieser fördert dank risikobasiertem Ansatz Sicherheit und Vertrauen in KI-Systeme, besonders bei hohem Risiko. Allzweck-KI muss Mindestanforderungen erfüllen. Die TÜV-Organisationen bereiten sich mit dem TÜV AI.Lab auf die Umsetzung vor.

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Freie Bahn für Europäische KI-Verordnung
Foto: ©AdobeStock/photobuay

Der TÜV-Verband begrüßt die Zustimmung des Europäischen Rates zum AI Act, einem bedeutenden Schritt zur Einführung eines einheitlichen rechtlichen Rahmens für Künstliche Intelligenz (KI) in Europa. Diese Verordnung schafft klare Regeln, um sicherzustellen, dass KI-Systeme sicher und vertrauenswürdig sind, was von entscheidender Bedeutung ist, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese Technologie zu stärken.

Ein wichtiger Aspekt des AI Acts ist der risikobasierte Ansatz, der sicherstellt, dass KI-Systeme, die als besonders risikoreich eingestuft werden, strengere Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen. Dies ist vor allem bei KI-Systemen in sensiblen Bereichen wie Medizinprodukten oder kritischen Infrastrukturen von Bedeutung. Der TÜV-Verband betont die Notwendigkeit unabhängiger Prüfungen für solche hochriskanten KI-Systeme, um sicherzustellen, dass sie Transparenz, Datenqualität und Cybersicherheit gewährleisten.

Besonders hervorzuheben ist auch die Einbeziehung von Allzweck-KI-Systemen wie ChatGPT, die nun ebenfalls Mindestanforderungen erfüllen müssen, um Sicherheitsrisiken zu minimieren. Dies ist ein wichtiger Schritt, um potenzielle Gefahren im Zusammenhang mit leistungsstarken KI-Modellen, wie Fake News oder Deepfakes, einzudämmen und die demokratischen Prozesse zu schützen.

Der TÜV-Verband fordert nun eine rasche und einheitliche Umsetzung des AI Acts auf nationaler und europäischer Ebene. Es ist wichtig, klare Leitlinien und Standards festzulegen, um die Rechtssicherheit für Anbieter, Prüforganisationen und Behörden zu gewährleisten. Die Bereitschaft aller Akteure im KI-Ökosystem zur Prüfung und Umsetzung der Anforderungen des AI Acts ist entscheidend für dessen Erfolg.

Die TÜV-Prüforganisationen bereiten sich intensiv darauf vor, die Anforderungen des AI Acts umzusetzen. Das TÜV AI.Lab wurde speziell gegründet, um die Entwicklung von Prüfkriterien für KI-Systeme zu fördern und die Qualität und Sicherheit dieser Systeme zu verbessern. Der TÜV-Verband unterstützt auch die Einrichtung von KI-Qualitätszentren, in denen Anbieter ihre KI-Systeme entwicklungsbegleitend testen können, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

Im Dezember 2023 haben sich die EU-Institutionen auf einen politischen Kompromisstext für den AI Act geeinigt. Nachdem die EU-Mitgliedsstaaten diesem Kompromiss bei der Ratsabstimmung offiziell zugestimmt haben, steht noch die Abstimmung im EU-Parlament an, die voraussichtlich im April stattfinden wird. Sobald der Text im Amtsblatt der EU veröffentlicht ist, tritt er offiziell in Kraft. Die meisten Anforderungen werden dann nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren ab ungefähr Mitte 2026 verpflichtend sein.

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