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Update für die schrillen Lebensretter

In vielen Wohnungen in Deutschland müssen im Jahr 2023 die Rauchwarnmelder ausgetauscht werden, erinnern die Sachverständigen von DEKRA. Der Grund: Die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern ist in einigen Bundesländern vor rund zehn Jahren in Kraft getreten.

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Update für die schrillen Lebensretter
Foto: ©AdobeStock/ElitProd

Häufig werden Rauchwarnmelder verwendet, die nach etwa zehn Jahren oder sogar schon früher getauscht werden müssen, weil die Elektronik in den Geräten den Rauch eines entstehenden Brandes nicht mehr ausreichend schnell und zuverlässig erkennen kann, beobachten DEKRA Experten. Das gilt auch für Geräte, deren Batterie ausgetauscht werden kann.

„Rauchwarnmelder ist ein Thema, das alle betrifft“, betont DEKRA Brandschutz-Experte Lars Inderthal. „Bei einem Brand sterben die meisten Menschen nicht durch Feuer, sondern an einer Rauchgasvergiftung.“ Im Schlaf ist die Fähigkeit verringert, Rauch oder Feuer zu bemerken. Daher ist die Gefahr groß, im Schlaf von Rauchgas vergiftet zu werden. In Deutschland kommen jährlich mehr als 300 Menschen bei Wohnungsbränden ums Leben. Zwei von drei werden im Schlaf überrascht.

Vom Austausch in erster Linie betroffen sind Haushalte in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen. In diesen Ländern ist die Übergangsfrist zum Einbau von Rauchwarnmeldern in den Jahren 2012 bis 2014 ausgelaufen. Für den Austausch der Rauchwarnmelder nach Ablauf der Lebensdauer sind in allen Bundesländern die Eigentümer verantwortlich. „Wir empfehlen Eigentümern und Eigentümerinnen selbstgenutzter und vermieteter Wohnungen und Häuser, sich frühzeitig um den Austausch zu kümmern“, sagt DEKRA Brandschutz-Experte Lars Inderthal. „Die Technik der Geräte wurde in den vergangenen zehn Jahren weiterentwickelt“, erläutert Inderthal. „Geräte der neuesten Generation mit dem ‚Q-Label‘ neigen kaum noch zu Fehlalarmen und erkennen Störungen selbständig. Durch die fest eingebaute Batterie funktionieren sie zehn Jahre lang sehr zuverlässig.“

Welche Räume mit Rauchwarnmelder ausgestattet werden müssen, ist in den Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt. Zur Mindestausstattung gehören Rauchwarnmelder in Schlaf-, Gäste-, Kinderzimmern und Fluren sowie in Räumen, die als Rettungswege zum Verlassen der Wohnung genutzt werden müssen. In Berlin und Brandenburg ist ein Warngerät auch im Wohnzimmer und in anderen Aufenthaltsräumen vorgeschrieben, in anderen Bundesländern wird dies empfohlen. Weitere Informationen und Kontakte: www.rauchmelder-lebensretter.de

Quelle: DEKRA

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