Updates der BSI-Richtlinien für elektronische Aufzeichnungssysteme
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat heute neue Versionen der Technischen Richtlinien für Technische Sicherheitseinrichtungen elektronischer Aufzeichnungssysteme herausgegeben. Diese Aktualisierungen erweitern den Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung nach der erfolgreichen Einführung der Technischen Sicherheitseinrichtung für Kassensysteme.

In der heutigen digitalisierten Welt werden Geschäftsvorfälle in der Regel mit Hilfe von elektronischen Aufzeichnungssystemen, wie beispielsweise elektronischen Kassensystemen, erfasst. Um nachträglichen Manipulationen dieser Aufzeichnungen entgegenzuwirken, müssen elektronische Aufzeichnungssysteme seit 2020 mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung geschützt werden. Ab 2024 wird gemäß Kassensicherungsverordnung auch eine große Anzahl von Taxis und Funkmietwagen mit einer solchen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein.
Die Technische Sicherheitseinrichtung besteht nach den Technischen Richtlinien für Technische Sicherheitseinrichtungen elektronischer Aufzeichnungssysteme aus drei Hauptkomponenten: dem Sicherheitsmodul, dem Speichermedium und einer einheitlichen digitalen Schnittstelle. Das Sicherheitsmodul sorgt dafür, dass Eingaben zu Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht unbemerkt verändert werden können. Das Speichermedium speichert die Einzelaufzeichnungen für die gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist. Die einheitliche digitale Schnittstelle gewährleistet eine reibungslose Datenübertragung zur Prüfung.
Hersteller von Kassen, Kassensoftware, Taxametern oder Wegstreckenzählern entwickeln in der Regel keine eigene Technische Sicherheitseinrichtung, sondern integrieren eine der bereits am Markt verfügbaren zertifizierten Sicherheitseinrichtungen. Die einheitliche digitale Schnittstelle erleichtert dabei die Integration.
Dr. Gerhard Schabhüser, Vizepräsident des BSI, betont die Notwendigkeit der Vorgaben, um gezielte Schwachstellen bei der Aufzeichnung steuerrelevanter Daten zu verhindern. Das BSI stellt somit eine bedeutende Grundlage dar, um nachträgliche Manipulationen zu unterbinden.
Die neuen Versionen der Technischen Richtlinien haben das Ziel, die Integration von Taxametern und Wegstreckenzählern zu erleichtern, die Zertifizierung der Technischen Sicherheitseinrichtungen zu optimieren und die Überprüfbarkeit der rechtskonformen Verwendung durch Finanzbehörden zu verbessern. Darüber hinaus sollen der Einsatz und Austausch von Technischen Sicherheitseinrichtungen verschiedener Hersteller vereinfacht werden.