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Sicherheitswirtschaft: Neuer Rechtsausschuss bündelt Branchenexpertise

Arbeitszeit, Mindestlohn und neue Sicherheitsvorgaben: Der neu aufgestellte Rechtsausschuss des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft bringt juristische Expertise und Unternehmenspraxis zusammen. Nils Böttger übernimmt den Vorsitz, Daniel Schimmöller wird sein Stellvertreter.

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Anwalt und Mandant geben sich die Hand über einem Schreibtisch mit Justizwaage und Richterhammer, Abschluss einer Rechtsberatung oder Einigung.
Foto: ©AdobeStock/Phimwilai

In Berlin hat der neu aufgestellte Fachausschuss Recht des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft (BDSW) seine Arbeit aufgenommen. Seine Themen reichen von arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen bis zu Vorgaben für den Schutz kritischer Infrastrukturen. Damit befasst sich das Gremium mit Rechtsfragen, die sowohl die Organisation von Sicherheitsdienstleistungen als auch die Beschäftigung der Mitarbeiter betreffen.

Neue Leitung mit Erfahrung aus den Unternehmen

Die Ausschussmitglieder wählten Nils Böttger, Prokurist der VSU Vereinigte Sicherheitsunternehmen GmbH, zum Vorsitzenden. Sein Stellvertreter ist Daniel Schimmöller, Leiter Recht und Versicherung der KÖTTER GmbH & Co. KG Verwaltungsdienstleistungen. Auf Verbandsseite betreut BDSW-Referent John Härtel den Fachausschuss.

Diese Besetzung verbindet die Perspektive der Unternehmensführung mit der juristischen und versicherungsbezogenen Praxis. Der Ausschuss soll rechtliche Entwicklungen begleiten und die fachliche Arbeit des Verbandes unterstützen.

Arbeitsrecht und Sicherheitsregulierung im Fokus

Die Sitzung war von einem offenen, kollegialen Austausch geprägt. Die Mitglieder trugen Erfahrungen aus ihren Unternehmen zusammen und erörterten die Bedeutung der behandelten Rechtsfragen für die Sicherheitswirtschaft. Auf der Tagesordnung standen:

  • das Arbeitszeitgesetz,
  • das Sicherheitsgewerbegesetz,
  • das Dachgesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Dachgesetz),
  • die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2-Richtlinie),
  • die rechtlichen Konsequenzen bei fehlender Zuverlässigkeit,
  • der Ausblick auf die Tarifverhandlungen,
  • Fragen zum Mindestlohn,
  • die aktuelle Rechtsprechung aus dem Arbeitsrecht.

Die Themen zeigen die Spannweite der Ausschussarbeit: Neben den Bedingungen für Beschäftigung und Vergütung geht es um die rechtlichen Anforderungen an Sicherheitsleistungen. Welche konkreten Positionen oder Handlungsempfehlungen daraus hervorgehen, ist bislang nicht benannt.

Unternehmenspraxis als Grundlage der Verbandsarbeit

Der Fachausschuss bietet ein Forum, in dem Mitgliedsunternehmen ihre juristische Expertise und praktischen Erfahrungen zusammenführen können. Der regelmäßige Austausch soll helfen, rechtliche Entwicklungen aus unterschiedlichen betrieblichen Perspektiven zu bewerten und für die Verbandsarbeit einzuordnen.

Mit der neuen Aufstellung schafft der BDSW dafür einen organisatorischen Rahmen. Im Mittelpunkt steht die Verbindung zwischen rechtlichen Vorgaben und ihrer Bedeutung für den Unternehmensalltag.

 

Drei Kollegen in Businesskleidung stehen nebeneinander vor heller Wand im Büro; formelles Teamfoto, frontal und freundlich, Business-Porträt auf Parkettboden.

Der neu aufgestellte Rechtsausschuss des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft (v.l.): John Härtel, Nils Böttger, Daniel Schimmöller.

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