Neue BKA-Befugnisse: Regierung schafft Klarheit: BKA-Befugnisse: Kabinett beschließt Reform
Die Bundesregierung hat in einer kürzlichen Kabinettssitzung zwei Gesetzentwürfe verabschiedet. Damit sollen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die Arbeit des Bundeskriminalamts (BKA) umgesetzt werden. Diese Entwürfe dienen als Formulierungshilfen für die Koalitionsfraktionen, damit diese die Gesetze im Deutschen Bundestag einbringen können.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat die Notwendigkeit wirksamer Werkzeuge für das Bundeskriminalamt im Kampf gegen Terrorismus sowie schwere und organisierte Kriminalität betont. „Das Bundeskriminalamt braucht wirksame Instrumente, um diesen Herausforderungen zu begegnen“, so Faeser. „Dafür müssen wir weiter sorgen. Das Bundesverfassungsgericht hat Anfang Oktober über spezifische Befugnisse des Bundeskriminalamts zur Datenerhebung und Datenverarbeitung als Zentralstelle der Polizei entschieden. Diese sind in weiten Teilen verfassungskonform, müssen aber teilweise konkreter gefasst werden. Das Bundesverfassungsgericht hat für diesen spezifischen Bereich erstmals Vorgaben gemacht, wie die notwendigen Befugnisse des BKA rechtssicher auszugestalten sind. Unsere heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwürfe sehen genau diese Konkretisierungen vor. Da das Bundesverfassungsgericht eine kurze Frist bis Ende Juli 2025 gesetzt hat, sollten diese Gesetzentwürfe zügig beraten werden.“
Erster Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
Dieser Gesetzentwurf setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 1. Oktober 2024) zur vorsorglichen Speicherung von Beschuldigtendaten um. Zukünftig ist für die Speicherung eine negative Prognose erforderlich, die vermuten lässt, dass der Beschuldigte weitere Straftaten begehen könnte. Außerdem wird die Speicherdauer neu geregelt. Dieses Gesetz benötigt keine Zustimmung des Bundesrates.
Zweiter Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes und des Zollfahndungsdienstgesetzes
Dieser Entwurf erfüllt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Überwachung von Kontaktpersonen bei der Terrorismusbekämpfung und zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung bei verdeckten Ermittlungen (Beschlüsse vom 1. Oktober 2024 und 9. Dezember 2022). Zukünftig darf die Überwachung von Kontaktpersonen nur erfolgen, wenn sie auch gegenüber dem Terrorverdächtigen selbst zulässig wäre. Zusätzlich enthält der Entwurf kleinere redaktionelle Anpassungen. Dieses Gesetz erfordert die Zustimmung des Bundesrates.
Hintergrund der Urteile
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 1. Oktober 2024 entschieden, dass die bestehenden Befugnisse des BKA zur vorsorglichen Speicherung von Daten und zur Überwachung von Kontaktpersonen weiterhin gültig bleiben dürfen, da sie für die Verhütung und Verfolgung bestimmter Straftaten notwendig sind. Die Verfassungswidrigkeit betraf nicht die Grundidee der Befugnisse, sondern einzelne rechtsstaatliche Details. Die Nutzung dieser Befugnisse wurde jedoch bis spätestens 31. Juli 2025 begrenzt, um Zeit für die notwendigen gesetzlichen Anpassungen zu schaffen.