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Ex-BND-Chef Hanning wegen Verdachts auf Landesverrat festgenommen

Die Bundesanwaltschaft hat den früheren Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, August Hanning, und seinen langjährigen Büroleiter festnehmen lassen. Der Ex-Mitarbeiter soll Hanning über Jahre gegen Bezahlung fast 2000 interne BND-Dokumente beschafft haben.

2 Min. Lesezeit
Polizeibeamte stehen vor einem Polizeiwagen

Wie die Bundesanwaltschaft mitteilte, haben Beamte des Bundeskriminalamts am 6. Oktober den deutschen Staatsangehörigen Dr. August Hanning sowie Manfred D. festgenommen. Grundlage sind Haftbefehle des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof. Die Festnahmen erfolgten im bayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen und im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen. Gleichzeitig begannen nach Angaben der Behörde an beiden Orten sowie in Berlin Durchsuchungen von Räumen der Beschuldigten.

Die Bundesanwaltschaft ermittelt gemeinsam mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundeskriminalamt. Die beiden Männer sollen am Tag der Festnahme und am folgenden Tag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden.

Die Vorwürfe im Einzelnen

Gegen Hanning besteht nach Darstellung der Bundesanwaltschaft ein dringender Tatverdacht in mehreren Punkten. Die Ermittler werfen ihm landesverräterische Ausspähung vor. Hinzu kommen das Auskundschaften von Staatsgeheimnissen, versuchter Landesverrat sowie geheimdienstliche Agententätigkeit. Manfred D. soll Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung geleistet haben.

Die beiden Beschuldigten verbindet demnach eine lange gemeinsame Laufbahn. Hanning leitete den BND von Dezember 1998 bis Ende November 2005. Manfred D. war in dieser Zeit sein Büroleiter. Als Hanning anschließend von Dezember 2005 bis November 2009 als Staatssekretär im Bundesinnenministerium tätig war, begleitete ihn D. als abgeordneter Assistent.

Ab März 2012 kehrte D. in die Leitungsebene des Nachrichtendienstes zurück. Bis März 2026 führte er das Büro mehrerer Präsidenten, die Hanning im Amt nachfolgten. In dieser Position habe er Zugang zu einer Vielzahl geheimhaltungsbedürftiger Informationen gehabt.

Fast 2000 Dokumente gegen Geld

Den Kern der Vorwürfe bildet eine mutmaßliche Absprache aus dem Jahr 2010. Nach Erkenntnissen der Ermittler verständigten sich die beiden Männer vermutlich im Frühjahr 2010 darauf, dass D. seinem früheren Vorgesetzten gegen Bezahlung kontinuierlich wertvolle Erkenntnisse aus dem BND liefern sollte. Hanning war zu diesem Zeitpunkt bereits als privater Berater tätig. Die Informationen sollten ihm dazu dienen, in diesem Geschäft Gewinne zu erzielen, so die Bundesanwaltschaft.

Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand übergab D. bis Juni 2022 annähernd 2000 Dokumente an Hanning. Viele davon waren als Verschlusssache eingestuft. Das Material war ausschließlich für den internen Gebrauch des BND vorgesehen. Es habe dazu gedient, die Behördenleitung zu informieren und vorzubereiten, vor allem auf die sogenannte nachrichtendienstliche Lagebesprechung. Bei diesem Treffen kommen regelmäßig Spitzenbeamte der Bundesministerien und mehrerer deutscher Sicherheitsbehörden im Bundeskanzleramt zusammen.

Kontakte zu ausländischen Nachrichtendiensten

Besonders schwer wiegen die Vorwürfe, die Kontakte ins Ausland betreffen. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft verwendete Hanning in einem Fall eingestufte Erkenntnisse, die er von D. erhalten hatte, um eine Analyse für einen Mitarbeiter eines ausländischen nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparats zu verfassen. Ob diese Ausarbeitung beim Empfänger ankam, konnten die Ermittler bislang nicht klären.

Darüber hinaus soll Hanning in engem Austausch mit einem Angehörigen eines weiteren staatlichen Nachrichtendienstes gestanden haben. Über mehrere Jahre habe er ihm politische Informationen zukommen lassen. Ein Teil davon habe auf Unterlagen beruht, die ihm D. beschafft hatte. Um welche Staaten es sich handelt, geht aus der Mitteilung der Behörde nicht hervor.

Auf die Spur der mutmaßlichen Taten kamen die Ermittler den Angaben zufolge über ein anderes Verfahren. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte im September 2025 Hannings Räume im Zuge ihrer Ermittlungen gegen Christina Block und weitere Beschuldigte durchsucht. Dabei stieß sie auf Material, das nun den Ausgangspunkt des Verfahrens wegen Landesverrats bildet.

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