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TÜV Baurechtsreport 2025: Sicherheitsstromanlagen unter Druck

Der TÜV Baurechtsreport 2025 zeigt alarmierende Entwicklungen: Nur noch jede vierte Sicherheitsstromversorgung ist mängelfrei. Auch Brandmelde- und Lüftungsanlagen sind stark anfällig. Der TÜV-Verband fordert mehr Resilienz in Gebäuden – Eigentümer und Betreiber stehen in der Verantwortung, Cybersicherheit wird zur nächsten Herausforderung.

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Umspannwerk mit Stadt im Hintergrund
Foto: ©AdobeStock/bluedesign

Notstromaggregate, die im Ernstfall essenzielle Systeme wie Brandmelde- und Löschanlagen oder Notbeleuchtung versorgen, weisen immer häufiger Schwachstellen auf. Nur 25,1 Prozent der geprüften Sicherheitsstromversorgungen waren 2024 mängelfrei, im Jahr zuvor lag der Wert noch bei 34,6 Prozent. Der Anteil wesentlicher Mängel stieg auf 30,0 Prozent. „Fällt im Notfall die Sicherheitsstromversorgung aus, stehen wichtige Schutzsysteme still“, warnt TÜV-Geschäftsführer Joachim Bühler. Besonders für Sonderbauten wie Krankenhäuser, Schulen oder Hochhäuser sei dies ein gravierendes Risiko.

Ursachen: Fachkräftemangel und Technologiewandel

Die Gründe für die steigende Mängelquote sind vielfältig. Zum einen gibt es keine verbindlichen Qualifikationsanforderungen für Fachkräfte im Bereich Sicherheitsstromversorgung. Fachkräftemangel und fehlende Expertise verschärfen das Problem. Zum anderen verändert der technologische Wandel die Anforderungen: Batteriegestützte Systeme ersetzen zunehmend Dieselaggregate. Diese sind umweltfreundlicher und kostengünstiger, erfordern jedoch komplexere Planung, Wartung und Schnittstellenkompetenz. Oft scheitert es an der lückenlosen Abstimmung zwischen den Gewerken oder an unvollständiger Dokumentation.

Brandmeldeanlagen im Fokus

Auch Brandmeldeanlagen bleiben ein Schwachpunkt. Bei den Prüfungen 2024 stellten Sachverständige bei 20,5 Prozent wesentliche Mängel fest. Nur 28,7 Prozent der Anlagen waren mängelfrei. Hauptursachen sind lückenhafte Dokumentation, Versäumnisse nach Umbauten oder Mängel in der Errichtung, etwa falsch platzierte Brandmelder. Rein technische Defekte spielen dagegen selten eine Rolle, da moderne Systeme viele Fehler selbstständig erkennen. Einflussfaktoren wie hohe Temperaturen, Staub oder Schmutz erhöhen die Ausfallwahrscheinlichkeit zusätzlich.

Gesamtlage: Hoher Nachholbedarf

Die Gesamtbilanz der sicherheitsrelevanten Gebäudetechnik ist ernüchternd. Von 70.447 geprüften Anlagen im Jahr 2024 wiesen 27 Prozent wesentliche und 44 Prozent geringfügige Mängel auf. Nur 29 Prozent waren mängelfrei. Besonders kritisch schnitten Lüftungsanlagen ab: 34,8 Prozent zeigten erhebliche Mängel. CO-Warnanlagen dagegen erreichten mit 57,7 Prozent Mängelfreiheit den besten Wert aller geprüften Systeme.

Auch bei den Erstprüfungen vor Inbetriebnahme zeigt sich ein Trend: Der Anteil wesentlicher Mängel stieg von 18,7 Prozent auf 19,7 Prozent. Damit werden Schwächen schon vor der Nutzung sichtbar – ein Hinweis auf Probleme bei Planung und Installation.

Betreiber in der Pflicht

„Wenn fast drei Viertel der geprüften Anlagen nicht mängelfrei sind, ist das ein ernstes Sicherheitsrisiko“, mahnt Bühler. Eigentümer und Betreiber müssten mehr Verantwortung übernehmen und regelmäßige Wartung mit unabhängigen Prüfungen kombinieren. Nur so sei sichergestellt, dass Anlagen im Ernstfall zuverlässig funktionieren.

Besondere Aufmerksamkeit erfordert dabei die zunehmende Digitalisierung. Vernetzte Systeme bringen nicht nur Effizienzgewinne, sondern eröffnen auch neue Angriffspunkte für Cyberkriminelle. Die physische und digitale Resilienz müssen daher Hand in Hand gehen, um Gebäudetechnik krisenfest zu machen.

Resilienz als Leitprinzip

Der Baurechtsreport 2025 macht deutlich: Resilienz muss zum Leitprinzip für die Gebäudesicherheit werden. Nur durch klare Verantwortlichkeiten, verbindliche Standards und eine stärkere Qualifizierung von Fachkräften lassen sich die Mängelquoten senken. Denn im Ernstfall entscheidet die Verlässlichkeit von Sicherheitsstromversorgung, Brandmeldetechnik oder Lüftungsanlagen über den Schutz von Menschenleben und Sachwerten.

Hier geht es zum Download des Baurechtsreport 2025

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