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Neue internationale Norm für Videosicherheitssysteme:: Was die IEC 62676-4:2025 ändert

Die überarbeitete Norm IEC 62676-4:2025 definiert aktualisierte Anforderungen an Planung, Betrieb und Instandhaltung von Videosicherheitssystemen. Sie wurde am 9. Oktober 2025 veröffentlicht und soll unter anderem die forensische Bildverwertbarkeit verbessern.

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Security CCTV Kamera
Foto: ©AdobeStock/alice_photo

Die internationale Norm IEC 62676-4 existiert seit 2014 und regelt die Anwendungsvorschriften für Videosicherheitssysteme (VSS). Der BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. teilt mit, dass die Fassung von 2025 grundlegend überarbeitet wurde, um veränderten Sicherheitsanforderungen und technologischen Entwicklungen gerecht zu werden. Die Norm wird regelmäßig an den Stand der Technik sowie an internationale Regelungen (IEC/EN) angepasst und soll weltweit vergleichbare Qualitätsstandards schaffen. Die deutsche Fassung DIN EN 62676-4 befindet sich in Arbeit und soll bis Sommer 2026 erscheinen.

Sieben Pixeldichten und eine neue Kategorie für die Forensik

Eine der zentralen Änderungen betrifft die Vorgaben zur Pixeldichte, die vollständig überarbeitet und um praxisbezogene Empfehlungen erweitert wurden. Die Norm definiert nun sieben Pixeldichten. Die höchste Kategorie trägt die Bezeichnung „begutachten“ und verlangt 1.500 Pixel pro Meter – eine Auflösung, die nach Angaben des BHE mit der eines Passfotos vergleichbar ist. Damit soll die Identifikation einer unbekannten Person „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ möglich werden. Der Verband gibt an, dass diese Kategorie auch von Bild-Forensikern der Strafverfolgungsbehörden akzeptiert werde.

An der Erarbeitung der Norm waren neben Herstellern, Errichtern und Fachplanern aus den Reihen des BHE auch der Schweizer Sicherheitsverband SES sowie Bild-Forensik-Experten von Strafverfolgungsbehörden beteiligt. Die hauptverantwortliche Projektleitung der zuständigen Arbeitsgruppe TC79/WG12 lag bei Michael Meissner, dem Vorsitzenden des BHE-Fachausschusses Video. Meissner stimmte die Entwürfe in den jeweiligen nationalen Gremien der IEC-Mitgliedsländer ab und sorgte dem Verband zufolge für eine breite internationale Zustimmung.

Sicherheitskonzept nach ISO 31000 und klarere Sicherheitsgrade

Die überarbeitete Norm sieht vor, dass künftig ein Sicherheitskonzept erarbeitet werden soll, das bauliche, elektronische und organisatorische Maßnahmen zusammenführt – im Einklang mit der Risikomanagement-Norm ISO 31000. Videosicherheitstechnik soll damit stärker als Teil einer umfassenden Sicherheitslösung betrachtet werden, statt isoliert geplant zu werden.

Für die Festlegung von Sicherheitsniveaus definiert die Norm vier Auswahlmethoden, die insbesondere für kritische Infrastrukturen (KRITIS) und sensible Branchen mehr Transparenz schaffen sollen. Darüber hinaus berücksichtigt die Norm nun explizit nationale und europäische Datenschutzregelungen wie die DSGVO. Wie der BHE erläutert, betrifft dies vor allem die Zweckbindung und die Datenverarbeitung im Planungs- und Betriebsprozess – ein Aspekt, der Betreibern und Planern mehr Rechtssicherheit geben soll.

Betriebsbuch, Wartungspflichten und qualifiziertes Personal

Die Anforderungen an den laufenden Betrieb von Videosicherheitsanlagen wurden in der neuen Fassung ebenfalls konkretisiert. Der Betrieb einer VSS-Anlage orientiert sich künftig stärker an den gültigen Normen und Richtlinien für Gefahrenmeldesysteme (GMA). Das betrifft unter anderem regelmäßige Prüfungen, Wartungen, Begehungen und die Qualifizierung von Fachpersonal. Die Norm führt dafür den Begriff der „Elektrofachkraft VSS“ ein. Zudem fordert sie für die gesamte Laufzeit einer VSS-Anlage das Führen eines Betriebsbuchs, in dem sämtliche Betriebsereignisse wie Störungen, Änderungen und Wartungen dokumentiert werden müssen.

Auch die Instandhaltung wird detaillierter geregelt. Die Norm enthält nach Angaben des Verbands Checklisten für Sichtprüfungen, Funktionsprüfungen und Wartungen und macht die Notwendigkeit eines Wartungsvertrags deutlich. Reaktionszeiten für korrektive Instandhaltung sind entsprechend der definierten Sicherheitsgrade festgelegt. Neu aufgenommen wurde zudem der Begriff der „Verbesserung“, der die Zuverlässigkeit und Funktionssicherheit der Anlage über die gesamte Nutzungsdauer sicherstellen soll.

Was die Norm für Betreiber, Planer und Errichter konkret vorsieht

Die neue Norm soll eine einheitliche Planungsgrundlage schaffen und den Kommunikationsaufwand sowie Fehlerquellen in Projekten reduzieren. Für Betreiber nennt der BHE unter anderem eine bessere forensische Verwertbarkeit der Videoaufnahmen, messbare Wirksamkeit durch praxisgerechte Testverfahren, Rechtssicherheit durch die Einbindung von Datenschutz- und Arbeitsschutzanforderungen sowie Investitionssicherheit durch international abgestimmte Standards. Der Verband verweist zudem auf einen potenziell schnelleren Return on Investment, etwa durch höhere Aufklärungsquoten.

Fachplaner und Errichter sollen von klar definierten Prozessschritten, dokumentierten Entscheidungswegen und reduzierten Nacharbeiten profitieren. Die Norm eröffne darüber hinaus neue Dienstleistungsfelder – von der Risikoanalyse über die Projektierung bis zur Wartungsplanung. Die fachliche Qualifikation als „Elektrofachkraft VSS“ kann nach Veröffentlichung der deutschen Fassung durch BHE-Seminare und Prüfungen nachgewiesen werden und als Wettbewerbsvorteil dienen. Ergänzend dazu bietet der Verband nach eigenen Angaben Schulungsprogramme, Zertifizierungen, Fachpapiere und Leitfäden zur Umsetzung der neuen Norm an.

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