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Wenn Schutz allein nicht reicht: KRITIS müssen Ausfälle überstehen

Sabotage, Extremwetter, Lieferengpässe: Kritische Infrastrukturen (KRITIS) müssen auch bei Störungen funktionieren. Eine neue europäische Leitlinie zeigt, wie Betreiber Schutz, Ersatzverfahren und Wiederanlauf zu einem belastbaren Gesamtkonzept verbinden.

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Leuchtendes digitales Schloss auf blauer Schaltkreislandschaft; Symbol für Cybersicherheit, Datenschutz, Netzwerksicherheit und Verschlüsselung."
Foto: ©AdobeStock/Creative_Bringer

Ein gesichertes Gelände garantiert noch keine Versorgung. Fallen Energie, Kommunikation oder Zulieferer aus, können selbst intakte Anlagen ihren Betrieb einstellen. Die Europäische Kommission richtet den Blick deshalb auf die Kontinuität wesentlicher Dienste. Ihre unverbindliche Leitlinie C/2026/3712 konkretisiert technische, bauliche und organisatorische Resilienzmaßnahmen. Der Katalog ist ausdrücklich nicht abschließend.

Sechs Handlungsfelder für die Praxis

Aus der Leitlinie lassen sich sechs Grundprinzipien ableiten:

  1. Maßnahmen verbinden: Ein Resilienzplan führt Prävention, Objektschutz, Krisenreaktion und Wiederherstellung zusammen. Ausgangspunkt sind die Dienste, Prozesse und Ressourcen, die verfügbar bleiben müssen.
  2. Abhängigkeiten untersuchen: Energie, Kommunikation, Informationstechnik (IT), Betriebstechnik, Personal, Lieferanten und externe Dienstleistungen können Ausfallketten auslösen – auch über Branchen- und Landesgrenzen hinweg.
  3. Schutzziele festlegen: Zäune, Wände, Tore, Fahrzeugabwehr, Detektion und Videosysteme sollen risikogerecht zusammenwirken. Dazu kommen abgestufte Sicherheitsbereiche, restriktive Zugangsrechte, besonders geschützte Zonen und Drohnenschutz.
  4. Ersatzverfahren schaffen: Alternative Energieversorgung, Lieferketten und getestete Krisenkommunikation erhalten die Handlungsfähigkeit. Bei automatisierten Prozessen muss geregelt sein, wann Menschen die Steuerung übernehmen.
  5. Wiederherstellung vorbereiten: Eine Business Impact Analyse (BIA) bestimmt kritische Funktionen, tolerierbare Ausfallzeiten und Wiederherstellungsziele. Daraus entstehen Prioritäten und Wiederanlaufprotokolle.
  6. Personal einbeziehen: Personalkategorien, Qualifikationsanforderungen, Zuverlässigkeitsprüfungen, Schulungen, Sensibilisierung und Übungen gehören zum Konzept. Feuerwehr, Strafverfolgungsbehörden und weitere Einsatzkräfte sind bei Bedarf einzubinden.

Ersatzversorgung braucht einen Zeithorizont

Wie konkret die Empfehlungen werden, zeigt die Stromversorgung: Die Kommission nennt mindestens 72 Stunden autonome Versorgung. Ersatzsysteme sollen regelmäßig getestet und Soforthilfe durch Lieferanten vertraglich vorbereitet werden.

Auch ein Ausweichstandort muss zum Wiederherstellungsziel passen: Eine vollständig betriebsbereite Einrichtung ermöglicht einen anderen Wiederanlauf als ein Standort, der erst ausgestattet werden muss. Räumliche Trennung soll gemeinsame Schadensereignisse vermeiden; erreichbar bleiben müssen die Ersatzstandorte trotzdem.

Vom Notbetrieb kontrolliert zurückkehren

Pläne müssen gelebt werden. Dazu gehört, im Test zu prüfen, ob Beschäftigte ihre vorgesehenen Aufgaben tatsächlich bewältigen können.

Die Leitlinie empfiehlt außerdem einen stufenweisen Wiederanlauf: Kritische Systeme, Datenintegrität und Funktionen werden geprüft, bevor die Kapazität wächst. Erkenntnisse aus Übungen und Vorfällen sollen anschließend in Verfahren, Schulungen und Risikobewertungen einfließen. Die Vorbereitung auf den Wiederanlauf beginnt deshalb lange vor dem eigentlichen Ereignis.

Originalbeitrag von Peter Loibl bei VZM

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