Zeitarbeit: Arbeitsschutz braucht klare Verantwortung
Wer in der Zeitarbeit arbeitet, wechselt oft Betrieb, Aufgabe und Umfeld. Genau das erhöht das Risiko für Unfälle. Entscheidend ist deshalb, dass Verleiher und Entleiher ihre jeweiligen Pflichten sauber abstimmen und der Verleiher ihre Durchsetzung lückenlos kontrolliert.

Zeitarbeit ist in Deutschland ein großes Arbeitsfeld: Rund 660.000 Menschen arbeiten täglich in wechselnden Einsatzbetrieben, etwa in Logistik, Pflege, Handwerk oder Industrie. Für den Arbeitsschutz entsteht daraus eine besondere Lage. Beschäftigte treffen häufig auf neue Arbeitsplätze, unbekannte Abläufe und Gefahren, die sie noch nicht einschätzen können. Auch das Zeitarbeitsunternehmen kennt die konkreten Risiken im Einsatzbetrieb nicht immer vollständig.
Geteilte Pflicht, gemeinsames Risiko
Die zentrale Besonderheit: In der Arbeitnehmerüberlassung sind zwei Unternehmen beteiligt. Das Zeitarbeitsunternehmen ist der Verleiher, der Einsatzbetrieb der Entleiher. Diese Unterscheidung ist mehr als eine Formalie. Sie entscheidet darüber, wer welche Schutzpflicht übernimmt.
Der Verleiher bleibt grundsätzlich Arbeitgeber seiner Beschäftigten. Er ist unter anderem für Kontrollpflichten, arbeitsmedizinische Vorsorge sowie allgemeine und tätigkeitsbezogene Unterweisungen zuständig. Der Entleiher wiederum trägt Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung vor Ort, arbeitsplatzspezifische Unterweisungen und sichere Arbeitsmittel.
Damit Arbeitsschutz funktioniert, müssen beide Seiten frühzeitig Informationen austauschen: Welche Tätigkeit wird ausgeübt? Welche Gefahren bestehen am Arbeitsplatz? Welche persönliche Schutzausrüstung ist nötig? Welche Vorsorgen oder Eignungsbeurteilungen müssen vor Tätigkeitsbeginn erfolgen?
Der Engpass liegt oft in der Kontrolle
Besonders anspruchsvoll bleibt die Kontrollpflicht des Verleihers. Sie wird leicht zur Schwachstelle, weil Beschäftigte auf viele Einsatzorte verteilt sind und nicht überall dauerhaft jemand aus dem Zeitarbeitsunternehmen anwesend sein kann. Gerade deshalb braucht es verbindliche Prozesse, klare Dokumentation und eine laufende Abstimmung mit dem Entleiher.
Hinzu kommt der Zeitdruck: Einsätze werden häufig kurzfristig geplant. Vorsorgen, Eignungen und Unterweisungen müssen aber vor dem Start abgeschlossen sein. Wer erst bei Arbeitsbeginn klärt, welche Anforderungen gelten, riskiert Lücken im Schutz der Beschäftigten und rechtliche Probleme.
Digitale Betreuung kann Lücken schließen
Digitale Unterweisungen, Telemedizin und hybride Betreuungsmodelle können hier helfen. Sie ersetzen nicht jede Vor-Ort-Prüfung, schaffen aber Geschwindigkeit und Verfügbarkeit, wenn Einsatzorte wechseln und Vorlaufzeiten knapp sind. So lassen sich arbeitsmedizinische Prozesse besser organisieren und auch mobile Belegschaften lückenloser betreuen.
„Wechselnde Tätigkeiten, unterschiedliche Einsatzorte und eine internationale Belegschaft stellen besondere Herausforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz“, so Dr. med. Jan Felix Hübner, Geschäftsführer des Werksarztzentrums Deutschland. „Deshalb setzen wir in der Zeitarbeit einen Schwerpunkt auf Telehealth in Verbindung mit der Betreuung vor Ort“.
Für Unternehmen bedeutet das: Zuständigkeiten müssen schriftlich im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geregelt werden. Informationen zum Einsatzbetrieb gehören vorab auf den Tisch. Gefährdungsbeurteilungen müssen Zeitarbeitnehmer ausdrücklich einbeziehen. Und arbeitsmedizinische Vorsorgen dürfen nicht erst auf Nachfrage organisiert werden. Denn sicherer Einsatz beginnt nicht am ersten Arbeitstag, sondern davor.



