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50 Jahre Arbeitssicherheitsgesetz: Ein Meilenstein für sichere Arbeitswelten

Seit einem halben Jahrhundert ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) der Garant für Gesundheit und Sicherheit in deutschen Unternehmen. Am 1. Dezember 2024 feiert dieses wegweisende Gesetz sein Jubiläum – ein Paradebeispiel für die erfolgreiche Zusammenarbeit von Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit. Rückblickend zeigt sich: Das ASiG hat nicht nur die Arbeitswelt revolutioniert, sondern auch den Grundstein für moderne Präventionsstrategien und interdisziplinäre Kooperation gelegt.

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Ein Gerichtshammer und ein Bauhelm liegen auf einem Tisch mit verschwommener Gebäudestruktur im Hintergrund.
Foto: ©AdobeStock/dip

1961 glich die Arbeitswelt in Deutschland eher einem Gefahrenparcours: Mit über drei Millionen meldepflichtigen Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten erreichten die Zahlen ihren traurigen Höhepunkt nach dem Zweiten Weltkrieg. Doch dann kam der Wendepunkt: Am 1. Dezember 1974 trat das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Kraft – ein echter Gamechanger. Heute, fast 50 Jahre später, ist die Bilanz beeindruckend: Die Zahl der Arbeitsunfälle ist um mehr als 75 Prozent gesunken und liegt 2023 bei rund 783.000.

„Das ASiG hat die Arbeitssicherheit revolutioniert und ist bis heute die Grundlage für die Zusammenarbeit von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit“, erklärt Dr. Ludwig Brands, Experte für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland. Mit seinem visionären Ansatz – der interdisziplinären Zusammenarbeit und der Einbeziehung der Beschäftigten – war das Gesetz seiner Zeit weit voraus. Während das übrige Europa erst in den 1980er Jahren begann, Arbeitssicherheit ernst zu nehmen, setzte Deutschland bereits Maßstäbe.

Betriebsärzte und Fachkräfte: Die Sicherheitshelden im Betrieb

Das ASiG fordert von Arbeitgebern, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Diese Experten sind die Schutzschilde der Belegschaft: Sie sorgen nicht nur dafür, dass Arbeitsplätze sicher sind, sondern bringen auch ihr Know-how bei der Planung neuer Anlagen und Arbeitsmittel ein. Besonders spannend: Das Gesetz erlaubt es, diese Aufgaben an externe Dienste wie TÜV Rheinland zu übertragen, die mit modernsten Methoden und umfassender Beratung unterstützen.

„Die Aufgaben der Betriebsärzte sind enorm vielfältig“, betont Dr. Wiete Schramm, Arbeitsmedizinerin bei TÜV Rheinland. „Sie reichen von arbeitspsychologischen Fragen bis hin zu Begehungen und der Analyse arbeitsbedingter Erkrankungen. Das ASiG war hier bemerkenswert modern und hat schon früh psychische Belastungen als relevantes Thema erkannt.“

Mehr als ein Gesetz – eine Kultur des Schutzes

Besonders wertvoll ist die enge Einbindung der Beschäftigten in die Schutzmaßnahmen. Das ASiG schreibt vor, dass Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte eng mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten und alle wichtigen Maßnahmen abstimmen müssen. Ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitenden kommt sogar ein Arbeitsschutzausschuss ins Spiel, in dem alle relevanten Akteure regelmäßig die Weichen für eine sichere Arbeitsumgebung stellen.

Der Erfolgsfaktor ASiG – damals wie heute

Das ASiG hat nicht nur den Rahmen für den modernen Arbeits- und Gesundheitsschutz geschaffen, sondern prägt ihn auch weiterhin. Mit klaren Vorschriften, detaillierten Aufgabenbereichen und flexiblen Betreuungsmodellen hat es sich als unverzichtbares Werkzeug für Unternehmen etabliert. TÜV Rheinland unterstützt Betriebe dabei, diese Vorgaben optimal umzusetzen, und hilft ihnen, eine sichere, gesunde und zukunftsorientierte Arbeitswelt zu gestalten.

Ein halbes Jahrhundert nach seiner Einführung bleibt das ASiG ein Symbol für Fortschritt und Innovation – und ein Garant dafür, dass Arbeit in Deutschland sicherer ist als je zuvor.

Unternehmen und Beschäftigte können sich unter diesem Link über das Angebot zur Arbeitssicherheit von TÜV Rheinland informieren.

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