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Datenschutzbeauftragte kritisiert WhatsApp-Nutzung im Polizeidienst

Die Landesdatenschutzbeauftragte Nordrhein-Westfalens, Bettina Gayk, warnt vor dem dienstlichen Einsatz von WhatsApp in der Polizei. Hintergrund sind Beschwerden über die Nutzung des Messengers in Dienstgruppen, etwa für Schichtpläne oder Krankmeldungen.

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Ein Handy liegt auf einem Laptop und hat das Logo von WhatsApp auf dem Bildschirm
Foto: ©AdobeStock/tashatuvango

Die Nutzung von WhatsApp für dienstliche Kommunikation durch Polizeibehörden ist aus datenschutzrechtlicher Sicht hochproblematisch: Beschäftigte, die WhatsApp aus berechtigtem Datenschutzinteresse meiden, werden dadurch von wichtigen dienstlichen Informationen ausgeschlossen. Es entsteht ein faktischer Zwang zur Nutzung – damit ist die Freiwilligkeit einer möglichen Einwilligung zur Datenverarbeitung nicht mehr gegeben.

Verantwortung der Behörden – auch bei inoffizieller Nutzung von WhatsApp

Wird WhatsApp dienstlich eingesetzt, trägt die Behörde die datenschutzrechtliche Verantwortung – auch wenn die Initiative dazu auf unterer Führungsebene erfolgt. Die Nutzung bringt umfassende Pflichten mit sich, etwa in Bezug auf Transparenz, Zweckbindung und Sicherheit. Besonders kritisch sieht die Aufsicht den Zugriff der App auf Adressbücher und die Übermittlung von Metadaten – selbst dann, wenn betroffene Kontakte gar nicht bei WhatsApp registriert sind. Für diese Form der Datenverarbeitung gibt es keine wirksame Rechtsgrundlage.

Bund und Länder: einheitliche Warnung

Auch andere Datenschutzbehörden warnen: Bereits 2021 betonte Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge die Risiken beruflicher WhatsApp-Nutzung, insbesondere wegen der weiterhin ungeklärten rechtlichen Lage bei der Datenübermittlung in die USA. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) stellte schon 2020 klar, dass öffentliche Stellen WhatsApp nicht einsetzen dürfen – wegen intransparenter Datenverarbeitung, fehlender Kontrolle über Datenflüsse in Drittländer und der nicht legitimierten Verarbeitung von Kontaktdaten Dritter.

Verwaltung in Vorbildfunktion

Die öffentliche Verwaltung habe eine besondere Verantwortung beim Datenschutz, so der BfDI. Auch praktische Vorteile bei der Kommunikation dürften nicht dazu führen, gesetzliche Standards aufzuweichen.

Klare Forderung: sichere Alternativen zu WhatsApp nutzen

Bettina Gayk fordert daher, dass Behörden grundsätzlich auf datenschutzkonforme Kommunikationsmittel setzen. Für die Polizei stünden bereits sichere Systeme zur Verfügung, die die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung erfüllen. Es liege in der Verantwortung der Dienststellenleitungen, deren Nutzung verbindlich vorzugeben und so für klare datenschutzrechtliche Standards zu sorgen.

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