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Datenschutzbericht 2025 offenbart Unzufriedenheit und Probleme

Die schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Marit Hansen hat ihren Bericht für 2024 vorgelegt. Beschwerden und Datenpannen nahmen erneut zu, auch der Beratungsbedarf zu Cybersicherheit und Künstlicher Intelligenz wächst. Das ULD leistet Unterstützung.

3 Min. Lesezeit
Datenschutzbericht 2025, großer Stapel von Dokumenten auf Bürotisch
Foto: ©AdobeStock/Dino

Dr. h. c. Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 veröffentlicht. Er zeigt eine deutliche Zunahme an Beschwerden, einen erneuten Anstieg der gemeldeten Datenpannen sowie einen wachsenden Bedarf an Beratung – insbesondere durch neue Anforderungen aus dem europäischen Datenrecht.

Digitalisierung mit Licht und Schatten

Ein Schwerpunkt lag im Jahr 2024 auf der Bewertung aktueller Digitalisierungsentwicklungen. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) befasste sich intensiv mit der Frage, wie Künstliche Intelligenz (KI) datenschutzkonform eingesetzt werden kann. Hansen betont die Intransparenz vieler KI-Systeme und deren Fehleranfälligkeit, insbesondere bei personenbezogenen Daten. Gleichzeitig sieht sie in der Digitalisierung grundsätzlich Chancen – etwa für mehr Effizienz oder sogar besseren Datenschutz – warnt jedoch davor, Menschen ohne digitale Fähigkeiten auszuschließen. Digitalisierung müsse, so Hansen, menschenzentriert gestaltet werden, besonders in der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Ein weiterer Fokus liegt auf dem Prinzip „Datenschutz by Design“. Obwohl dieses bereits in Artikel 25 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verankert ist, wird es in der Praxis noch zu selten berücksichtigt. Viele Verantwortliche verlassen sich darauf, dass Hersteller die technischen Vorkehrungen treffen – doch für diese gilt die DSGVO nicht. Hoffnung setzt Hansen auf das neue EU-Cyberresilienzgesetz, das künftig eine Verpflichtung zu „Sicherheit by Design“ vorsieht. Eine technisch solide Grundlage könne sowohl Datenschutz als auch die IT-Sicherheit stärken – und damit auch die Zahl der Datenpannen senken.

Mehr Beschwerden, mehr Datenpannen

Im Jahr 2024 erreichte das ULD 1.628 Beschwerden – ein Anstieg um mehr als 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (1.344). In 1.327 Fällen lag die Zuständigkeit beim ULD. Über 80 Prozent dieser Beschwerden richteten sich gegen Unternehmen und sonstige nichtöffentliche Stellen. Die restlichen Fälle betrafen öffentliche Stellen wie Behörden.

Auffällig ist der anhaltende Schwerpunkt auf Videoüberwachung: 352 Beschwerden bezogen sich auf dieses Thema – fast doppelt so viele wie noch zwei Jahre zuvor. Häufig sind dies Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei denen Überwachungskameras nur ein Teil eines größeren Konflikts sind. Das ULD stellt klar: Videoüberwachung ist nicht per se unzulässig, entscheidend sind Zweck, Umfang und Umsetzung.

Auch im Bereich der Informationsfreiheit stiegen die Beschwerden und Anfragen. Viermal musste Hansen eine offizielle Beanstandung aussprechen, da öffentliche Stellen Informationsanträge verzögerten oder unbegründet ablehnten. Typische Kritikpunkte waren fehlende Reaktionen innerhalb der gesetzlichen Frist sowie unzureichende oder unverständliche Ablehnungsgründe. Hansen wirbt deshalb für ein Prinzip der „Informationsfreiheit by Design“, um den Zugang zu amtlichen Informationen transparenter zu gestalten.

Die Zahl der gemeldeten Datenpannen stieg erneut: 2024 wurden 602 Vorfälle registriert (2023: 527). Darunter fallen klassische Fehlversendungen von Post oder E-Mails ebenso wie größere Vorfälle durch gezielte Angriffe oder Systemfehler mit Auswirkungen auf zahlreiche Betroffene. Das ULD reagierte unter anderem mit 29 Warnungen, 7 Verwarnungen, 2 Anordnungen zur Einschränkung der Verarbeitung und erstmals seit längerer Zeit mit 3 Geldbußen.

Neuer Beratungsbedarf durch europäisches Datenrecht

Besonders stark gestiegen ist der Beratungsbedarf in Folge neuer gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union. Insbesondere das Zusammenspiel von Datenschutz, Künstlicher Intelligenz, Cybersicherheit und neuen Datennutzungsgesetzen stellt viele Organisationen vor Herausforderungen. Für Unternehmen, öffentliche Stellen und insbesondere kleine Betriebe in Schleswig-Holstein bietet das ULD deshalb das neue Veranstaltungsformat „Frag’ für ’nen Freund“ an. In offener Runde können hier Fragen gestellt und Praxisprobleme besprochen werden – mit dem Ziel, Datenschutz von Beginn an mitzudenken und langfristig Probleme zu vermeiden.

Im Jahr 2024 verzeichnete das ULD insgesamt 443 Beratungen – sowohl für den öffentlichen als auch den privaten Bereich. Die Nachfrage nach Unterstützung und Einordnung rechtlicher Vorgaben bleibt hoch.

Digitalisierung muss datenschutzfreundlich gestaltet werden

Der Bericht 2024 dokumentiert eine steigende Sensibilität für Datenschutzfragen in der Bevölkerung und einen spürbaren Druck auf Wirtschaft und Verwaltung, komplexe rechtliche Vorgaben umzusetzen. Das ULD positioniert sich als fachkundige Anlaufstelle – sowohl bei Beschwerden als auch bei präventiver Beratung. Dr. Marit Hansen sieht in der datenschutzfreundlichen Gestaltung von Digitalisierung und Informationstechnik einen entscheidenden Hebel für mehr Vertrauen, Transparenz und digitale Souveränität in Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen: Der vollständige Tätigkeitsbericht ist online abrufbar.

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