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Eine Nummer für Drohnen: Netzwerk fordert zentrale Meldestelle

Verdächtige Drohne gesichtet – aber welche Behörde ist zuständig? Das GSW-Netzwerk e.V. fordert einen bundesweit einheitlichen Meldeweg. Eine zentrale Stelle könnte Hinweise erfassen, automatisiert bewerten und an Polizei, Bundeswehr oder andere zuständige Stellen weiterleiten.

3 Min. Lesezeit
Drohne im Flug mit Kamera
Foto: ©AdobeStock/tostphoto

Die Drohnenvorfälle im Umfeld des Flughafens Leipzig/Halle rücken eine bislang wenig beachtete Frage in den Mittelpunkt: Wohin sollen Bürger, Unternehmen oder Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) eine verdächtige Drohnensichtung melden? Nach Ansicht des GSW-Netzwerks e.V. darf die komplizierte Zuständigkeitsverteilung zwischen verschiedenen Behörden eine schnelle Meldung nicht erschweren.

Anlass für den Vorstoß sind unter anderem Drohnenfunde rund um den Flughafen. Besonders schwer wiegt nach Angaben des Netzwerks die Entdeckung einer mit Sprengstoff präparierten Drohne am 4. August 2026. Solche Fälle zeigen, dass unbemannte Fluggeräte nicht allein ein luftfahrtrechtliches Problem darstellen, sondern auch Menschen, Infrastruktur und öffentliche Einrichtungen gefährden können.

Zuständigkeit soll im Hintergrund geklärt werden

Je nach Ort und Gefahrenlage können Landespolizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Luftfahrtbehörden oder Betreiber von Flughäfen und KRITIS zuständig sein. Für einen Beobachter ist diese Aufteilung kaum zu überblicken. „Wer eine verdächtige Drohne sieht, darf nicht erst klären müssen, wer zuständig ist“, fordert das GSW-Netzwerk. Vorgeschlagen wird deshalb eine bundesweit einheitliche Telefonnummer oder ein zentraler digitaler Meldekanal. Das Prinzip: Eine Meldung geht zentral ein, die Zuordnung zur zuständigen Stelle erfolgt anschließend automatisch oder durch eine Leitstelle.

Übermittelt werden sollten dabei mindestens:

  • Ort der Sichtung
  • Zeitpunkt
  • Anzahl der beobachteten Drohnen
  • Flugrichtung, Verhalten, Größe und besondere Merkmale
  • mögliche unmittelbare Gefährdung von Menschen oder Anlagen

Der Hinweisgeber müsste damit nicht mehr selbst beurteilen, welche Behörde angesprochen werden muss.

KI könnte Meldungen vorsortieren

Technisch ließe sich eine solche Meldestelle nach Vorstellung des Netzwerks mit einem System auf Basis Künstlicher Intelligenz (KI) unterstützen. Eingehende Angaben könnten beispielsweise anhand von Standort, Zeitpunkt, Gefährdung, betroffenem Objekt, Flugrichtung und bereits vorhandenen Lageinformationen ausgewertet werden.

Das System könnte daraus ableiten, welche Einsatz- oder Sicherheitsstelle eine Meldung erhalten muss. Die eigentliche Gefahrenbewertung und Entscheidung über Maßnahmen bliebe jedoch bei den zuständigen Behörden. KI wäre damit vor allem ein Werkzeug zur Klassifizierung, Priorisierung und Weiterleitung.

An den bestehenden Kompetenzen von Bund und Ländern soll sich ausdrücklich nichts ändern. „Wir dürfen von einem Bürger oder einem Sicherheitsmitarbeiter nicht verlangen, dass er in einer kritischen Situation zunächst ein Organigramm der deutschen Sicherheitsbehörden studiert“, argumentiert das Netzwerk.

Einzelmeldungen könnten ein Lagebild ergeben

Eine zentrale Plattform hätte noch einen weiteren Nutzen: Sie könnte räumlich und zeitlich getrennte Beobachtungen miteinander verknüpfen. Tauchen beispielsweise mehrere Meldungen über ähnlich beschriebene Drohnen entlang einer bestimmten Flugroute auf, könnte daraus schneller ein zusammenhängendes Ereignis erkannt werden.

Gerade rund um Flughäfen, Energieanlagen, Bundeswehrstandorte, Bahninfrastruktur, Industrieanlagen, Behörden oder Großveranstaltungen wäre ein solches gemeinsames Lagebild wertvoll. Voraussetzung wären allerdings klare Regeln für Datenschutz, Zugriffsrechte, Speicherung, Informationssicherheit und den Austausch zwischen beteiligten Stellen.

Ergänzung statt Ersatz für 110 und 112

Die geplante Meldestelle soll die bestehenden Notrufnummern 110 und 112 nicht ersetzen. Besteht eine unmittelbare Gefahr für Menschen oder der Verdacht auf eine akute Straftat, blieben die etablierten Notrufwege maßgeblich.

Der zusätzliche Kanal wäre vielmehr als spezialisierter „Single Point of Contact“ für Drohnensichtungen gedacht. Damit könnten Meldungen gebündelt werden, die zwar sicherheitsrelevant erscheinen, deren Dringlichkeit oder behördliche Zuständigkeit für den Beobachter aber nicht eindeutig erkennbar ist.

Fünf Anforderungen an die Meldestelle

Das GSW-Netzwerk nennt fünf Kriterien für ein solches System:

  1. Einfach: eine bundesweit einheitliche Telefonnummer oder digitale Meldemöglichkeit.
  2. Schnell: automatisierte Erfassung und unverzügliche Weiterleitung.
  3. Intelligent: KI-gestützte Bewertung, ohne behördliche Entscheidungen zu ersetzen.
  4. Vernetzt: Einbindung bestehender Sicherheits- und Gefahrenabwehrstrukturen von Bund und Ländern.
  5. Skalierbar: einsetzbar an Flughäfen, Bundeswehrstandorten, Energieanlagen, Industrie- und Verkehrsinfrastruktur, Behörden, Veranstaltungen und weiteren KRITIS.

Zunächst könnte das Konzept nach Vorstellung des Netzwerks in einer Pilotregion oder an besonders gefährdeten Infrastrukturen erprobt werden. Der Kern des Vorschlags lässt sich auf einen Satz reduzieren: Wer eine verdächtige Drohne entdeckt, soll nicht wissen müssen, wer zuständig ist – sondern nur, wo die Beobachtung gemeldet werden kann.

GSW-Netzwerk e.V. regt bundesweit einheitlichen Meldeweg für Drohnensichtungen an
GSW-Netzwerk e.V. – Netzwerk der Gesellschaft der Sicherheitstechnischen Wirtschaft e.V.

GSW-Netzwerk e.V. regt bundesweit einheitlichen Meldeweg für Drohnensichtungen an

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