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Erneute Diskussion um Sicherheitsgewerbegesetz lässt BDSW an Sicherheit zweifeln

Ist die Sicherheit in Deutschland gefährdet? Diese Frage beschäftigt die Sicherheitsbranche seit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs des Innenministeriums für das „Gesetz zur Regelung des Sicherheitsgewerbes“. Branchenvertreter des BDSW-Verbandes kritisieren, dass der Entwurf weniger die faktische Sicherheit erhöht, sondern vor allem theoretische Vorgaben schafft, welche die Sicherheit zunächst sogar gefährden könnten.

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Weibliches Security-Personal in Straße
Foto: ©AdobeStock/Michael

Sie warnen vor massiven Problemen für die innere Sicherheit, sollte das Gesetz in der aktuellen Form verabschiedet werden.

Die Sicherheitsbranche ist eine tragende Säule in Deutschland: Mit rund 285.000 Beschäftigten und einem Umsatz von etwa 13,5 Milliarden Euro im Jahr 2023 schützt sie Kritische Infrastrukturen, Flüchtlingseinrichtungen und militärische Liegenschaften. Private Sicherheitskräfte sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Doch trotz ihrer wachsenden Bedeutung gibt es immer wieder negative Schlagzeilen über schlechte Sicherheitsunternehmen oder unqualifiziertes Personal.

Kritik am neuen Gesetzesentwurf

Die Branche selbst forderte ein neues Gesetz, um Qualitätsmängel anzugehen, die durch die bisherigen Regelungen nicht ausreichend behoben werden konnten. Der kürzlich vorgelegte Entwurf eines „Gesetzes zur Regelung des Sicherheitsgewerbes“ hat jedoch eher für Verunsicherung als für Erleichterung gesorgt. Branchenvertreter befürchten, dass anstelle einer Verbesserung der Sicherheitslage, vor allem in sensiblen Bereichen wie Flüchtlingsunterkünften, massive Probleme entstehen könnten.

Qualifikationsanforderungen und mögliche Personalengpässe

Ein Hauptkritikpunkt ist, dass das neue Gesetz Qualifikationsanforderungen, wie die „Sachkundeprüfung“, auch für langjährig tätige Sicherheitskräfte einführt, die bisher ohne Beanstandung arbeiteten. Diese Prüfungen wären für etwa 60.000 Beschäftigte verpflichtend, darunter rund 25.000 in Flüchtlingseinrichtungen. Ohne bestandene Prüfung dürfen diese Sicherheitskräfte nach Ablauf einer Übergangsfrist nicht mehr in sicherheitssensiblen Bereichen arbeiten, was zu einem enormen Personalengpass führen könnte.

Zudem wird befürchtet, dass die Kapazitäten der Industrie- und Handelskammern, die die Prüfungen abnehmen, nicht ausreichen, um die Nachfrage zu decken. Auch wird kritisiert, dass Inhouse-Sicherheitskräfte von den neuen Regelungen weitgehend ausgenommen sind, selbst wenn sie in gefährdeten Bereichen arbeiten.

Die Branche fordert eine „Alte-Hasen-Regel“, um erfahrene Kräfte ohne Prüfung weiterbeschäftigen zu können, und warnt davor, dass das Gesetz in der aktuellen Form eher zur Schwächung der Sicherheit führen könnte.

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