EU-Kommission legt umfassenden Aktionsplan gegen Drohnenbedrohungen vor
Die Europäische Kommission hat einen Maßnahmenkatalog präsentiert, der die Abwehr von Drohnenangriffen auf kritische Infrastrukturen, Außengrenzen und den öffentlichen Raum europaweit koordinieren soll. Der Plan sieht unter anderem verschärfte Registrierungspflichten, ein neues EU-Exzellenzzentrum und Investitionen von mehreren hundert Millionen Euro vor.

Drohnen haben sich nach Einschätzung der EU-Kommission zu einer ernsthaften Sicherheitsbedrohung für die Europäische Union entwickelt. Luftraumverletzungen, Störungen des Flughafenbetriebs, Beinahe-Zusammenstöße mit zivilen Flugzeugen sowie Angriffe auf Kraftwerke und Energieinfrastruktur hätten die Verwundbarkeit der europäischen Sicherheitsarchitektur offengelegt. Der am 11. Februar 2026 in Straßburg vorgestellte Aktionsplan soll diese Lücken schließen und eine koordinierte europäische Antwort auf das gesamte Spektrum von Drohnenbedrohungen ermöglichen – von fahrlässigem Verhalten über kriminelle Aktivitäten bis hin zu hybriden Operationen staatlicher Akteure.
Verschärfte Registrierungspflichten und ein neues Sicherheitspaket
Ein zentrales Element des Plans ist das Drohnensicherheitspaket, das die Kommission dem Aktionsplan zufolge bis zum dritten Quartal 2026 vorlegen will. Künftig sollen alle Drohnen mit einem Gewicht von mehr als 100 Gramm registrierungspflichtig werden. Zudem sieht der Plan vor, die direkte Fernidentifikation auf diese kleineren Drohnen ausgeweitet werden. Eine weitere vorgesehene Maßnahme: Drohnen sollen nur noch starten können, wenn zuvor eine Betreiber-Identifikationsnummer eingegeben wurde.
Diese Verschärfungen reagieren auf ein rasantes Wachstum des Drohnensektors. Wie aus dem Aktionsplan hervorgeht, überschritt das EU-Drohnenökosystem Ende 2024 die Marke von zwei Millionen registrierten Betreibern – ein Anstieg von rund 20 Prozent innerhalb eines Jahres. Gleichzeitig habe sich die Zahl der Betriebsgenehmigungen für professionelle und risikoreichere Operationen nahezu verfünffacht.
Die Kommission plant darüber hinaus eine koordinierte Sicherheitsrisikobewertung für Drohnen und Counter-Drone-Systeme, die insbesondere Risiken in der IKT-Lieferkette untersuchen soll. Auf dieser Grundlage könnte ein sogenannter Drohnen- und Counter-Drone-Sicherheitswerkzeugkasten mit verhältnismäßigen Schutzmaßnahmen folgen. Ergänzend ist ein EU-Vertrauenslabel für zivile Drohnen vorgesehen, das auf unabhängiger Drittprüfung basiert und zusätzliche Kriterien für Vertrauenswürdigkeit und Resilienz definiert.
Aufbau eines EU-Exzellenzzentrums und industrielle Kapazitäten
Um die technologische Entwicklung voranzutreiben, sieht der Aktionsplan den Ausbau des Counter-Drone-Labors des Joint Research Centre zu einem vollwertigen EU-Exzellenzzentrum für Drohnenabwehr vor. Dieses Zentrum ist für regelmäßig und umfangreiche Test- und Validierungsprogramme für Counter-Drone-Maßnahmen vorgesehen, beginnend mit einem Fokus auf den Schutz kritischer Infrastrukturen.
Die Kommission will zudem eine harmonisierte Testmethodik für Counter-Drone-Systeme entwickeln und eine Empfehlung zu freiwilligen Leistungsanforderungen für solche Systeme aussprechen. Die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) soll Kriterien entwickeln, die sicherstellen, dass Counter-Drone-Maßnahmen die Flugsicherheit nicht gefährden.
Zur Stärkung des industriellen Dialogs plant die Kommission außerdem die Einrichtung eines Drohnen- und Counter-Drone-Industrieforums mit dem Namen „D-TECT Forum“ (Drone TEch for Countering Threats). Es soll ein breites Ökosystem von Technologien zusammenbringen – von Chips über künstliche Intelligenz bis hin zu Quantentechnologie, Cloud und Cybersicherheit.
5G-Netze als Erkennungsinstrument
Ein weiterer Ansatz des Aktionsplans ist die Nutzung bestehender 5G-Telekommunikationsnetze zur Drohnenerkennung. Dem Dokument zufolge soll ein zweischichtiges System aufgebaut werden: Auf der ersten Ebene sollen Netzwerke verbundene Drohnen durch die Identifizierung ungewöhnlicher SIM-Karten-Identitäten oder Datenübertragungsmuster erkennen. KI-basierte automatisierte Erkennungs- und Frühwarnsysteme sollen verhaltensbasierte Warnungen bei schnell beweglichen Objekten auf ungewöhnlichen Pfaden ausgeben.
Auf der zweiten Ebene sieht der Plan den Einsatz der sogenannten ISAC-Technologie (Integrated Sensing and Communication) vor. Diese Technologie kann 5G-Antennen und Antennen der nächsten Generation in Radarsensoren verwandeln, die in der Lage sind, die räumliche Position jedes unidentifizierten Flugobjekts zu erfassen – einschließlich Ballons. Europäische Telekommunikationsanbieter testen diese Technologie bereits, und erste Schritte zur Standardisierung wurden besonders im Rahmen von 6G unternommen, wie die Kommission schreibt.
Die Kommission will die notwendigen regulatorischen Änderungen vorschlagen, etwa um sicherzustellen, dass die Spektrumzuweisung Sensing ermöglicht, während Interferenzen mit der Luftfahrt begrenzt werden. Ein Mandat an die CEPT (Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation) zur Entwicklung technischer und betrieblicher Bedingungen für Sensing sei vorgesehen.
Schutz kritischer Infrastrukturen und Außengrenzen
Der Aktionsplan betont die dringende Notwendigkeit, kritische Infrastrukturen mit den neuesten Counter-Drone-Ausrüstungen auszustatten. Die Kommission will mit interessierten Mitgliedstaaten einen freiwilligen Plan für Stresstests der Resilienz kritischer Infrastrukturen gegen Drohneneinbrüche entwickeln, basierend auf dem Modell bereits durchgeführter Stresstests im Energiesektor und für Unterseekabel.
Für den maritimen Bereich, der dem Dokument zufolge besonders anfällig für Bedrohungen durch Luft-, Oberflächen- und Unterwasserdrohnen ist, plant die Kommission eine Pilotaktion zur Verbesserung der maritimen Domänenwahrnehmung. Diese könnte von den Mitgliedstaaten im Kontext der regionalen Kabelhubs umgesetzt werden und die Europäische Fischereiaufsichtsagentur (EFCA), die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (EMSA) und Frontex einbeziehen.
An den EU-Außengrenzen sieht der Aktionsplan erhebliche Investitionen vor. Ein kürzlich veröffentlichter Aufruf über 250 Millionen Euro zielt auf Mitgliedstaaten mit erhöhtem und komplexem Druck auf das Grenzmanagement. Die Mittel sollen den direkten Kauf von Drohnen und Counter-Drone-Systemen, deren Integration in nationale Grenzüberwachungssysteme sowie den Einsatz innovativer Technologien zur Bekämpfung hybrider Bedrohungen unterstützen. Zusätzlich wurden Anträge für einen 150-Millionen-Euro-Aufruf für unbemannte Ausrüstung zur Luft- und Seeüberwachung ausgewertet.
Eine besondere Herausforderung stellen nach Angaben der Kommission zudem Wetterballons dar, die im vergangenen Jahr zu Hunderten aus Ländern außerhalb der EU in den Luftraum einiger Mitgliedstaaten gestartet wurden – etwa zum Schmuggeln von Waren. Diese unbemannten Ballons stellten aufgrund ihrer Größe, ihres Gewichts, ihrer unvorhersehbaren windgetriebenen Flugbahnen und ihrer Nutzlastkapazität ernsthafte Sicherheitsrisiken dar. Die Kommission will im zweiten Quartal 2026 einen Hackathon organisieren, bei dem die Industrie und Start-up-Gemeinschaft innovative Lösungen gegen diese Bedrohung vorschlagen sollen.
Schnelle Notfallteams und jährliche Übungen
Um die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken, schlägt die Kommission in dem Aktionsplan die Einrichtung schneller Counter-Drone-Notfallteams vor. Diese sind als rasch einsetzbare Reserveeinheiten konzipiert, ausgestattet mit den neuesten Technologien für Erkennung und Reaktion, und auf Anfrage einer Mitgliedstaatsbehörde im Rahmen eines Ansatzes gegenseitiger Hilfe tätig werden.
Zudem ist eine jährliche EU-weite Counter-Drone-Übung geplant, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die zivil-militärischen Synergien zu testen. Die erste Übung ist für Herbst 2026 geplant.
Die Kommission will auch die Entwicklung souveräner europäischer Command-and-Control-Kapazitäten unterstützen, die von KI-Software angetrieben werden und über ein hohes Maß an Cybersicherheit, modernste Verschlüsselung und Hochleistungsrechenkapazität verfügen. Diese C2-Lösungen wären in der Lage, mit Erkennungskapazitäten zusammenzuarbeiten und mehrere Effektoren gegen böswillige Drohnen einzusetzen.
Exekutiv-Vizepräsidentin Henna Virkkunen betonte in der Pressemitteilung der Kommission: „Wir haben gesehen, dass alles als Waffe gegen uns eingesetzt werden kann. Drohnen- und Anti-Drohnen-Fähigkeiten sind zentrale Komponenten bei der Verteidigung Europas und der Sicherung kritischer Infrastrukturen.“
Verteidigungskommissar Andrius Kubilius erklärte, mit dem Aktionsplan werde das Konzept einer „Drohnenmauer“ von einer politischen Vision in eine industrielle Realität umgewandelt. Die Kommission entwickle eine Reihe von Instrumenten für die Industrie und die Mitgliedstaaten, um Drohnen- und Anti-Drohnen-Verteidigungsfähigkeiten in Europa zu entwickeln und zu erwerben.
Verteidigungsbereitschaft und Ukraine-Kooperation
Neben der zivilen Sicherheitsdimension adressiert der Aktionsplan auch die militärische Verteidigungsbereitschaft. Dem Dokument zufolge sind Drohnen und Counter-Drone-Systeme eines der von den Mitgliedstaaten identifizierten und vereinbarten vorrangigen Fähigkeitsbereiche. Die Defence Readiness Roadmap habe die Notwendigkeit unterstrichen, diese Fähigkeit vorrangig zu behandeln.
Die Kommission kündigt im Aktionsplan die European Drone Defence Initiative und die Eastern Flank Watch Initiative an, die als Flaggschiffprojekte der Defence Readiness Roadmap 2030 gelten. Ein zentrales Element ist hier die Drohnenallianz mit der Ukraine. Diese Allianzhat das Ziel, Systemhersteller, Start-ups und eine Gemeinschaft von Innovatoren zusammenzubringen, um auf den Erfahrungen und der industriellen Basis der Ukraine aufzubauen. Sie soll auch die Arbeit an Standardisierung, Zertifizierung und Interoperabilität erleichtern sowie zur Gründung von Joint Ventures und öffentlich-privaten Partnerschaften in der EU und der Ukraine beitragen.
Finanziell seien nach Angaben der Kommission bisher insgesamt eine Milliarde Euro aus dem Europäischen Verteidigungsfonds und seinen Vorläuferprogrammen für drohnenbezogene Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen bereitgestellt worden. Für die nächsten zwei Jahre seien weitere 200 Millionen Euro unter dem Europäischen Verteidigungsfonds vorgesehen.
Umsetzung und nächste Schritte
Die Kommission will mit den Mitgliedstaaten Diskussionen über die vorgeschlagenen Maßnahmen und Schlüsselprioritäten aufnehmen. Der Aktionsplan sieht vor, dass die Mitgliedstaaten nationale Drohnensicherheitskoordinatoren ernennen, deren Aufgabe wäre es, die nationale Umsetzung zu überwachen, zu fördern und voranzutreiben.
Zur Koordinierung der Umsetzung erwägt die Kommission die Einrichtung eines strategischen Mechanismus mit den Mitgliedstaaten, der die verschiedenen Dimensionen verbindet und eine enge Zusammenarbeit mit dem Rat sicherstellt. Der Aktionsplan soll als dynamischer Prozess verstanden werden, der entsprechend der Entwicklung und Art der Bedrohungen angepasst wird. Die Kommission will einen jährlichen Fortschrittsbericht auf Basis freiwilliger Beiträge der Mitgliedstaaten veröffentlichen.
(Quelle: https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/library/action-plan-drone-and-counter-drone-security)



