Home » News » EU stärkt Durchsetzung des Digital Services Act

Datenzugang für Forschung:: EU stärkt Durchsetzung des Digital Services Act

Mit dem Inkrafttreten des EU-Rechtsakts zum Datenzugang am 29. Oktober 2025 öffnet sich der Zugang zu Plattformdaten für unabhängige Forschung. Über das neue europäische Datenzugangsportal können Forschende künftig Einblick in interne Mechanismen sehr großer Online-Plattformen und Suchmaschinen erhalten – ein Meilenstein für Transparenz und Sicherheit im digitalen Raum.

2 Min. Lesezeit
Mann analysiert digitales Konformitätssymbol mit EU-Sternen auf einem Bildschirm mithilfe einer Lupe.
Foto: ©AdobeStock/ImageFlow

Der neue Datenzugang ist ein zentrales Instrument, um den Digital Services Act (DSA) wirkungsvoll umzusetzen. Er erlaubt es unabhängigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die Funktionsweise sogenannter sehr großer Online-Plattformen (VLOPs) und sehr großer Online-Suchmaschinen (VLOSEs) systematisch zu untersuchen. Ziel ist es, ein besseres Verständnis für die Mechanismen und Risiken dieser Systeme zu schaffen und dadurch zu einer sicheren und vertrauenswürdigen Online-Umgebung beizutragen.

„Unabhängige Forschung spielt eine entscheidende Rolle, um eine sichere und vertrauenswürdige Online-Umgebung für alle Nutzerinnen und Nutzer zu schaffen“, betont die Bundesnetzagentur. Der Datenzugang markiert daher nicht nur einen technischen, sondern auch einen demokratischen Fortschritt, weil wissenschaftliche Transparenz künftig zu einem festen Bestandteil der digitalen Aufsicht wird.

Forschende können Online-Risiken besser untersuchen

Über das neue Datenzugangsportal der Europäischen Kommission können Forschende ab sofort Anträge stellen, um Einblick in nicht-öffentliche Daten von Plattformen zu erhalten. Damit wird es erstmals möglich, systemische Risiken im digitalen Raum auf wissenschaftlicher Grundlage zu untersuchen – etwa algorithmische Verstärkung, Desinformation oder jugendgefährdende Inhalte. Mögliche Forschungsfragen sind zum Beispiel:

  • Welche Inhalte werden Kindern und Jugendlichen in Social-Media-Feeds angezeigt?
  • Welche Maßnahmen treffen Plattformen, um illegale Inhalte zu stoppen?
  • Wie schützen Anbieter ihre Nutzerinnen und Nutzer vor Online-Betrug – und wie wirksam sind diese Schutzmechanismen?

Plattformbetreiber sind verpflichtet, zugelassenen Forschenden den Zugriff auf diese Daten zu gewähren. Damit wird erstmals eine kontrollierte, aber unabhängige Analyse der Plattformmechanismen ermöglicht – ein wichtiger Schritt, um Machtasymmetrien zwischen großen Digitalkonzernen und Gesellschaft abzubauen.

DSC nimmt Anträge von Forschenden entgegen

Für den deutschen Forschungsdatenzugang ist der Digital Services Coordinator (DSC) bei der Bundesnetzagentur zuständig. Forschende müssen einen detaillierten Antrag stellen, der wissenschaftliche Relevanz, Unabhängigkeit und Datenschutzkonformität belegt. Die Prüfung erfolgt in enger Abstimmung mit den Datenschutzbehörden, um sicherzustellen, dass der Schutz personenbezogener Daten gewahrt bleibt.

Der deutsche DSC hat sich intensiv auf den Start des Portals vorbereitet und will die Anträge zügig und effektiv prüfen, um die in der EU-Verordnung vorgesehenen Bewertungsverfahren umzusetzen. Der gesamte Prozess soll so gestaltet sein, dass Forschung gefördert, Missbrauch aber verhindert wird.

Aufgaben des Digital Services Coordinators

Der DSC in der Bundesnetzagentur ist die zentrale Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Digital Services Act in Deutschland. Seine Aufgaben reichen von der Überwachung der Einhaltung der DSA-Verpflichtungen bis zur Bearbeitung von Beschwerden der Nutzenden über Plattformen. Darüber hinaus zertifiziert der DSC außergerichtliche Streitbeilegungsstellen sowie Trusted Flagger, also vertrauenswürdige Hinweisgeber, die illegale Online-Inhalte melden.

Auch die Prüfung von Forschungsanträgen fällt in seinen Aufgabenbereich. Damit fungiert der DSC als Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Aufsicht und Datenschutz. Für die Umsetzung arbeitet er eng mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) sowie den europäischen Partnerbehörden zusammen.

Ein Schritt zu mehr Transparenz und Verantwortung

Der neue Datenzugang schafft eine Grundlage, um Plattformen künftig nicht nur technisch, sondern auch wissenschaftlich zu kontrollieren. Damit rückt die EU ihrem Ziel näher, das Internet zu einem sichereren, transparenteren und faireren Raum zu machen.

Forschende erhalten erstmals die Möglichkeit, mit gesicherten Daten die tatsächlichen Auswirkungen großer Plattformen auf Gesellschaft, Demokratie und Wirtschaft zu analysieren. Der Digital Services Act wird so von einem regulatorischen Rahmen zu einem aktiven Forschungs- und Aufsichtsinstrument, das digitale Verantwortung messbar und überprüfbar macht.

Weitere Informationen und Antragsformulare stellt der DSC hier bereit.

Andere interessante News

Zwei Wirtschaftsingenieure visualisieren mithilfe eines Tablet-Computers die Wand aus Big-Data-Statistiken.

Smart Factory unter Druck: Warum Assistenzsysteme jetzt zählen

Schwache Konjunktur, Fachkräftemangel und hohe Transformationskosten belasten die deutsche Industrie. Gerade jetzt gewinnt die Smart Factory an Bedeutung. Entscheidend ist dabei ni...

Konzept von Datenschutz, DSGVO

BvD-Verbandstage 2026: Datenschutz wird zur Zukunftsfrage

Mit seinen Verbandstagen 2026 versammelt der BvD die Datenschutz-Community in Berlin. Im Fokus stehen nicht nur regulatorische Entwicklungen, sondern auch die wachsende Verzahnung ...

abstrakte Darstellung von Quantum Computing

Weltquantentag 2026: Zwischen Durchbruch und Sicherheitsrisiko

Am 14. April rückt der Weltquantentag erneut eine Technologie ins Rampenlicht, die gleichermaßen fasziniert und beunruhigt. Während Quantencomputer enorme Innovationspotenziale ver...