Informationsfreiheit wird zur Begründungssache
Die Bundesregierung will den Zugang zu amtlichen Informationen auf Bundesebene neu ordnen. Aus Sicht der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland wäre das keine Modernisierung, sondern ein massiver Rückschritt: Der Staat würde weniger erklären müssen, Bürger dagegen mehr begründen.

Die Pläne aus dem Koalitionsausschuss treffen einen Kern demokratischer Kontrolle. Seit 2006 gewährt das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auf Bundesebene grundsätzlich Zugang zu amtlichen Informationen, ohne dass Antragsteller ein besonderes Interesse nachweisen müssen. Genau dieses Prinzip soll nun eingeschränkt werden. Künftig soll ein Auskunftsanspruch nur noch für natürliche Personen gelten, die ein berechtigtes Interesse darlegen und die Information nicht über andere Rechtswege erhalten können. Auch der Kreis der Antragsberechtigten soll enger gefasst werden.
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) wertet diese Linie als fundamentalen Angriff auf das IFG. Die angekündigte Reform komme „faktisch einer Abschaffung des Informationsfreiheitsrechts auf Bundesebene nahe“, heißt es in der Stellungnahme. Besonders scharf fällt die Kritik am geplanten „berechtigten Interesse“ aus: Die Abkehr vom voraussetzungslosen Informationszugang käme einem „Generalangriff auf die Informationsfreiheit“ gleich.
Vom Transparenzrecht zur Begründungspflicht
Der geplante Umbau würde die Logik des IFG umkehren. Bisher muss die Behörde begründen, warum Informationen ausnahmsweise nicht herausgegeben werden dürfen, etwa wegen Sicherheitsinteressen, personenbezogener Daten oder laufender Verfahren. Künftig müssten Antragsteller erst erklären, warum sie eine Information überhaupt erhalten wollen.
Das klingt nach Verfahrensdetail, hätte aber erhebliche Folgen. Bürger, Journalisten, zivilgesellschaftliche Organisationen und Unternehmen könnten Informationen nicht mehr allein deshalb verlangen, weil staatliches Handeln nachvollziehbar sein soll. Wer recherchiert, kontrolliert oder Missstände aufklären will, müsste sein Interesse offenlegen und rechtfertigen. Für investigative Arbeit wäre das eine zusätzliche Hürde.
Auch die geplante Einschränkung auf natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die Deutsche oder Unionsbürger sind, würde den Charakter des Gesetzes verändern. Aus einem allgemeinen Transparenzanspruch würde ein enger gefasstes Zugangsrecht für bestimmte Gruppen.
Sicherheit als pauschales Argument
Besonders kritisch sieht die IFK die vorgesehenen Bereichsausnahmen. Kritische Infrastruktur und wissenschaftliche Forschung sollen pauschal aus dem Anwendungsbereich herausgenommen werden können. Bislang erlaubt das IFG bereits, sicherheitsrelevante Informationen im Einzelfall zu schützen. Genau darin liegt seine Balance: Offenheit ist der Grundsatz, Geheimhaltung muss begründet werden.
Die IFK sieht deshalb keinen Bedarf, ganze Bereiche vorsorglich abzuschotten. Der Verweis auf Sicherheit werde als Vorwand für „nicht nachvollziehbare und nicht begründbare Beschränkungen der Informationsfreiheit“ genutzt. Staatliche Resilienz entstehe nicht durch umfassende Geheimhaltung, sondern durch nachvollziehbare Entscheidungen, klare Ausnahmen und kontrollierbare Verfahren.
Mehr Bürokratie statt einfacherer Verfahren
Die Bundesregierung stellt die Reform als Beitrag zu mehr Verständlichkeit und Transparenz dar. Aus Sicht der IFK dürfte das Gegenteil eintreten. Behörden müssten künftig bei jedem Antrag zusätzliche Fragen prüfen: Ist die Person antragsberechtigt? Liegt ein berechtigtes Interesse vor? Gibt es ein anderes Informationsrecht? Welche Gebühren sind zu erheben?
Damit würden nicht nur Antragsteller stärker belastet, sondern auch die Verwaltung. Jeder Prüfschritt müsste dokumentiert werden, gerade wenn höhere Gebühren geplant sind. Die Reform könnte also genau jene Bürokratie schaffen, die sie angeblich abbauen soll.
Transparenz als demokratische Infrastruktur
Die IFK ist ein Zusammenschluss der Beauftragten für Akteneinsicht, Informationsfreiheit und Transparenz des Bundes und jener Länder, in denen entsprechende Gesetze bestehen. Ihr Ziel ist die Förderung und Weiterentwicklung des Informationszugangs.
Ihr Appell richtet sich deshalb nicht gegen Reformen an sich. Moderne Transparenzgesetze in mehreren Bundesländern zeigen, dass Informationsfreiheit weiterentwickelt werden kann: mit proaktiver Veröffentlichung, klaren Verfahren und verständlichen Regeln. Die Bundesregierung steht nun vor der Frage, ob sie das IFG wirklich modernisiert – oder ein bewährtes Kontrollrecht so verengt, dass Transparenz zur Ausnahme wird.



