Home » News » „Islamisches Zentrum Hamburg“ samt bundesweitem Organisationskonstrukt verboten

„Islamisches Zentrum Hamburg“ samt bundesweitem Organisationskonstrukt verboten

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat das "Islamische Zentrum Hamburg e.V." (IZH) sowie seine bundesweiten Teilorganisationen wegen extremistischer Aktivitäten und verfassungsfeindlicher Ziele verboten. Bei einem Großeinsatz wurden IT, Schriftstücke und Unterlagen mit Bezug zu "Hizb Allah" und "HAMAS" beschlagnahmt.

4 Min. Lesezeit
Islamisches Zentrum Hamburg
©AdobeStock/Matthias-Stolt

Bei einem Großeinsatz durchsuchten rund 670 Polizeikräfte 53 Objekte in Hamburg, Bremen, Berlin, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern. Dabei wurden eine hohe Anzahl an IT-Geräten, zwei Fahrzeuge, mindestens 100.000 Euro Bargeld, zahlreiche Schriftstücke und Bücher sowie Unterlagen mit Bezug zu den verbotenen Terrororganisationen „Hizb Allah“ und „HAMAS“ sichergestellt. Einige Durchsuchungen dauern noch an. Islamwissenschaftler des Bundesamts für Verfassungsschutz unterstützten die Einsatzkräfte. An der Vorbereitung des Verbots waren das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt sowie die Polizei- und Verfassungsschutzbehörden der jeweiligen Bundesländer beteiligt. Das IZH und seine Teilorganisationen standen seit Jahrzehnten unter Beobachtung des Verfassungsschutzes.

Zu den betroffenen Teilorganisationen gehören:

  • Die „Islamische Akademie Deutschland e.V.“
  • Der „Verein der Förderer einer iranischen-islamischen Moschee in Hamburg e.V.“
  • Das „Zentrum der Islamischen Kultur e.V.“ in Frankfurt (Main)
  • Die „Islamische Vereinigung Bayern e.V.“ in München
  • Das „Islamische Zentrum Berlin e.V.“

Das IZH propagiert eine islamistische, totalitäre Ideologie, die sich gegen die Menschenwürde, Frauenrechte, eine unabhängige Justiz und den demokratischen Staat richtet. Das Zentrum und seine Teilorganisationen unterstützen die Terrororganisation „Hizb Allah“ und verbreiten aggressiven Antisemitismus. Nach umfassenden Durchsuchungsmaßnahmen im November 2023 und sorgfältiger Auswertung des beschlagnahmten Materials, haben sich die schweren Verdachtsmomente so erhärtet, dass das Verbot nun ausgesprochen wurde.

Bundesinnenministerin Faeser erklärte: „Wir haben heute das ‚Islamische Zentrum Hamburg‘ verboten, das eine islamistische, totalitäre Ideologie in Deutschland propagiert. Diese Ideologie richtet sich gegen die Menschenwürde, Frauenrechte, eine unabhängige Justiz und unseren demokratischen Staat. Außerdem unterstützen das ‚Islamische Zentrum Hamburg‘ und seine Teilorganisationen die Terroristen der ‚Hizb Allah‘ und verbreiten aggressiven Antisemitismus. Dem Treiben dieser Islamisten haben wir damit ein Ende gesetzt. Das ist ein weiterer konsequenter Schritt gegen islamistischen Extremismus.“

Faeser betonte die klare Unterscheidung zwischen hartem Vorgehen gegen Islamisten und dem friedlichen Glaubensleben der vielen Musliminnen und Muslime, die zu Deutschland gehören: „Wir handeln nicht gegen eine Religion. Wir unterscheiden klar zwischen Islamisten, gegen die wir hart vorgehen, und den vielen Musliminnen und Muslimen, die zu unserem Land gehören und ihren Glauben leben. Die friedliche schiitische Glaubens- und Religionsausübung ist ausdrücklich nicht von unserem Verbot berührt.“

Hintergründe

Das „Islamische Zentrum Hamburg e.V.“ ist ein bundesweit tätiger Verein. Sein Zweck und seine Tätigkeit richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Zudem laufen sie den Strafgesetzen zuwider, ebenso wie den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. Außerdem fördern sie Bestrebungen außerhalb des Bundesgebiets, deren Ziele bzw. Mittel mit den Grundwerten einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung unvereinbar sind (siehe Art. 9 Absatz 2 Grundgesetz in Verbindung mit § 3 Absatz 1 Satz 1 Vereinsgesetz bzw. § 14 Absatz 2 Nr. 2 und 3 Vereinsgesetz).

Propagierung der „Islamischen Revolution“

Das IZH verbreitet als direkte Vertretung des iranischen „Revolutionsführers“ die Ideologie der sogenannten „Islamischen Revolution“ in der Bundesrepublik Deutschland in aggressiv-kämpferischer Weise und will diese auch verwirklichen. Statt einer Gesellschaft auf Basis der vom Grundgesetz geschützten freiheitlich-demokratischen Grundordnung wird durch das IZH und seine Teilorganisationen die Errichtung einer autoritär-theokratischen Herrschaft propagiert. Außerdem verbreitet das IZH einen aggressiven Antisemitismus unter seinen Anhängern. Überdies unterstützt es die in der Bundesrepublik Deutschland mit einem Betätigungsverbot belegte Terrororganisation „Hizb Allah“.

Konspirative Vorgehensweise des IZH

Hierbei geht das IZH äußerst konspirativ vor. Nach außen möchte es den Eindruck erwecken, eine tolerante und rein religiöse Einrichtung zu sein, ohne jegliche politische Agenda oder Anbindung. Tatsächlich belegen die Ermittlungen eindeutig, dass das IZH nicht bloß religiös agiert. Vielmehr setzt es als Vertretung des iranischen „Obersten Revolutionsführers“ die politische Vorgabe zum Export der „Islamischen Revolution“ konsequent und kategorisch um. Das IZH und sein Leiter sind vom „Obersten Revolutionsführer“ ausdrücklich angewiesen, sich „intensiv und unerschütterlich für die Grundlagen der Revolution einzusetzen, ohne Kompromisse einzugehen“. Menschenrechte und Demokratie seien nur ein Vorwand, um die Verbreitung der „Islamischen Revolution“ zu unterdrücken. Damit propagiert das IZH eine Gesellschaft außerhalb der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die etwa dadurch gekennzeichnet wäre, dass es keine freien Wahlen, keinen Minderheitenschutz, keine Gewaltenteilung sowie eine religiöse Justiz gäbe.

Unterstützung terroristischer Organisationen

Außerdem zeigen unterschiedlichste Aktivitäten des IZH, dass es die militärisch politische Dimension der sogenannten „Achse des Widerstands“, insbesondere das Bündnis mit der terroristischen „Hizb Allah“, mitträgt und fördert. Dies geschieht im vollen Wissen um die Ideologie und die Ziele der „Hizb Allah“, insbesondere dem fortwährenden bewaffneten Kampf gegen den Staat Israel. Obwohl die Betätigung der „Hizb Allah“ als terroristische Vereinigung im Jahr 2020 mit einem Betätigungsverbot belegt wurde, unterstützt und fördert das IZH die „Hizb Allah“ weiterhin.

Klare Unterscheidung zwischen Religion und Extremismus

Das Verbot richtet sich gegen die verfassungsfeindliche Ideologie der „Islamischen Revolution“, nicht gegen die schiitische Glaubens- und Religionsausübung. Das BMI unterscheidet klar zwischen Religion und extremistischen Handlungen. In der Vergangenheit wurden sowohl sunnitische als auch schiitische Extremistenorganisationen verboten. Die Maßnahmen gegen das IZH sind ein weiterer Schritt im Kampf gegen islamistischen Extremismus.

Andere interessante News

Forklift

Zentralisiertes Sicherheitsmanagement soll Frachtdiebstähle eindämmen

In Deutschland werden jährlich die Ladungen von rund 26.000 LKWs gestohlen, was zu direkten Warenschäden von 1,3 Milliarden Euro führt. Zusätzlich entstehen durch Lieferverzögerung...

Airbus Flugzeug

INFODAS jetzt Tochtergesellschaft von Airbus

Meilenstein in der 50-jährigen Firmengeschichte: Die INFODAS GmbH wird Tochtergesellschaft von Airbus, behält jedoch ihr Branding und alle Geschäftsprozesse bei. Die behördlichen G...

Feuerwehr Sperrzone

Blaulichtnavigation bei der Berufsfeuerwehr: Optimierte Einsatzfahrten

In Zusammenarbeit mit RTM Informationstechnologie und InfoWare startete abel & käufl ein Pilotprojekt bei der Berufsfeuerwehr Frankfurt. Dabei wird das Funkbedien- und Einsatznavig...