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Kampf gegen Terror im Netz: Neuer Transparenzbericht 2024

Terroristische Propaganda im Netz wirksam bekämpfen – das ist Ziel der europäischen TCO-Verordnung. Wie Deutschland dabei vorankommt, zeigen die jetzt veröffentlichten Transparenz- und Monitoringberichte der Bundesnetzagentur und des Bundeskriminalamts.

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Mann in Kapuzenpullover postet in Online-Chatroom.
Foto: ©AdobeStock/F8 \ Suport Ukraine

Im Kampf gegen terroristische Inhalte im Internet nimmt die Zahl der Entfernungsanordnungen deutlich zu. Im Jahr 2024 ordnete das Bundeskriminalamt in 482 Fällen die Entfernung terroristischer Online-Inhalte durch Hostingdiensteanbieter an – fast doppelt so viele wie im Vorjahr, als 249 solcher Anordnungen ergingen. Auch internationale Zusammenarbeit gewinnt an Dynamik: In elf Fällen übermittelten ausländische Behörden Entfernungsanordnungen an deutsche Anbieter, neun mehr als noch 2023.

Der Anstieg spiegelt wider, dass europaweit immer mehr Behörden die europäische Terrorist-Content-Online-Verordnung (TCO-VO) aktiv umsetzen und gezielter nach extremistischen Inhalten suchen. Die meisten Entfernungsanordnungen betrafen dabei Hostingdienste im Ausland. Auffällig: Kein einziger deutscher Anbieter verweigerte die Umsetzung einer Anordnung, sodass ein Bußgeldverfahren durch die Bundesnetzagentur nicht nötig wurde.

Neben der Entfernung konkreter Inhalte verlangt die TCO-VO von Hostingdiensten auch wirksame Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung terroristischer Inhalte. Die Bundesnetzagentur überwacht diese Verpflichtung. 2024 wurden auf Grundlage solcher Maßnahmen insgesamt 16.771 Inhalte von deutschen Hostingdiensten gelöscht. Gleichzeitig reichten Nutzerinnen und Nutzer 141 Beschwerden gegen die Entfernung ihrer Inhalte ein, von denen in 20 Fällen eine Wiederherstellung erfolgte.

Die Terrorist-Content-Online-Verordnung soll einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit in der Europäischen Union leisten und verhindern, dass Plattformen und Dienste zur Verbreitung extremistischer Inhalte missbraucht werden. Die aktuellen Transparenzberichte zur Umsetzung der TCO-VO sind auf den Webseiten des Bundeskriminalamts abrufbar.

Die Bundesnetzagentur mit Sitz in Bonn ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Einige Aufgabenbereiche unterstehen der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

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