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Kostenloses Tool checkt NIS2-Betroffenheit

Ab Oktober 2024 gelten in Europa neue Regeln zur Resilienz gegen Cyberangriffe. Die NIS2-Richtlinie wird in deutsches Recht umgesetzt, wodurch rund 30.000 deutsche Unternehmen ihre IT-Compliance anpassen müssen. Ein kostenloses Tool von SKW Schwarz ermöglicht es Unternehmen, ihre Betroffenheit zu prüfen.

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NIS2 EU Cybersecurity Directive
Foto: ©AdobeStock/Konsta

Mit dem neuen NIS2-Tool von SKW Schwarz können Compliance-Manager, IT-Leiter und Inhouse-Juristen einfach und schnell prüfen, ob ihr Unternehmen von der NIS2-Richtlinie betroffen ist. Durch das Tool können sie sich online durch die von der Richtlinie betroffenen Sektoren klicken, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen eingeben und innerhalb weniger Minuten erfahren, ob und in welcher Kategorie ihr Unternehmen betroffen ist. Falls erforderlich, bietet SKW Schwarz auch eine Erstberatung zur Umsetzung der notwendigen Compliance-Maßnahmen an.

„Bislang unterlagen in Deutschland nur besonders systemrelevante Unternehmen, wie kritische Infrastrukturen (KRITIS) und Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse (UBI), den strengen Compliance-Pflichten im Cyberraum“, erklärt Dr. Matthias Orthwein, Partner im Fachbereich IT & Digital Business bei SKW Schwarz. „Mit der Umsetzung der neuen Richtlinie wird der Anwendungsbereich erheblich ausgeweitet. Entscheidend sind jetzt die Zugehörigkeit zu bestimmten Sektoren und das Erreichen der maßgeblichen Größenschwellenwerte.“

Das NIS2-Tool von SKW Schwarz soll Licht ins Dunkel bringen und helfen, die Komplexität der betroffenen Sektoren, der zu erfüllenden Voraussetzungen, der Ausnahmen und Verweisungen auf andere Gesetze zu durchdringen.

„Fällt mein Unternehmen in den Anwendungsbereich? Und wenn ja, in welcher Kategorie?“ Diese Fragen können mit dem Tool, basierend auf den Informationen aus dem Referentenentwurf des deutschen Umsetzungsgesetzes, beantwortet werden. Bis zum 17. Oktober soll das NIS2-UmsuCG verabschiedet sein, obwohl es möglich ist, dass der Zeitplan nicht eingehalten wird. „Auch wenn große Änderungen nicht mehr zu erwarten sind, kann das Tool bis zur finalen Gesetzesfassung nur eine voraussichtliche Betroffenheit angeben“, so Matthias Orthwein. „Gleichwohl sollten betroffene Unternehmen keine Zeit verstreichen lassen und Maßnahmen bereits jetzt vorbereiten. Nach Inkrafttreten des Gesetzes wird es keine Umsetzungsfristen mehr geben.“

Das kostenlose Tool kann hier heruntergeladen werden.

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