Neue VDI-Richtlinien: Mehr Hygiene für Verdunstungskühlanlagen
Verdunstungskühlanlagen können gesundheitliche Risiken bergen, wenn sich luftgetragene Keime verbreiten. Zwei neue Richtlinienentwürfe des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) sollen nun für mehr Betriebssicherheit sorgen und klare Anforderungen an Betreiber sowie an die Qualifikation des Wartungspersonals definieren.

Der hygienegerechte Betrieb von Verdunstungskühlanlagen rückt zunehmend in den Fokus von Betreibern, Planern und Behörden. Grund dafür ist das potenzielle Risiko, dass sich über solche Anlagen luftgetragene Mikroorganismen verbreiten können. Mit den Richtlinienentwürfen VDI 2047 Blatt 2 und VDI-MT 2047 Blatt 4 hat der VDI nun zwei Regelwerke vorgelegt, die genau hier ansetzen.
Hygienerisiken durch Verdunstungskühlanlagen
Rückkühlwerke und Verdunstungskühlanlagen sind in vielen industriellen Prozessen unverzichtbar. Sie führen Prozesswärme ab, indem Wasser verrieselt oder versprüht wird und dadurch Verdunstungskälte entsteht. Genau dieser Kontakt zwischen Wasser und Umgebungsluft kann jedoch zur Verbreitung von Keimen beitragen, wenn Anlagen nicht sachgerecht betrieben oder gewartet werden.
In der Pflicht sind die Betreiber der Anlage. Der neue Richtlinienentwurf VDI 2047 Blatt 2 liefert hierfür konkrete Empfehlungen und Anforderungen. Ziel ist es, hygienische Risiken zu minimieren und einen dauerhaft sicheren Betrieb zu gewährleisten.
Die Richtlinie gilt sowohl für bestehende als auch für neu zu errichtende Verdunstungskühlanlagen und -apparate. Sie umfasst alle Anlagen, bei denen Wasser mit der Atmosphäre in Kontakt kommt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kühlwasser direkt im Prozess eingesetzt wird oder ob Prozesswärme zunächst über Wärmeübertrager aus einem Primärkühlkreislauf auf einen Wasserkühlkreislauf übertragen wird.
Ausgenommen sind allerdings Naturzugkühltürme mit einer thermischen Leistung von mehr als 200 Megawatt. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden Anlagen, bei denen Kondenswasser durch Taupunktunterschreitung entsteht, etwa bei Kaltwassersätzen. Auch Wärmeübertrager im Trockenbetrieb fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Richtlinie.
Qualifikation des Personals im Fokus
Neben technischen und betrieblichen Anforderungen rückt auch die Qualifikation des Personals stärker in den Mittelpunkt. Genau hier setzt der zweite Richtlinienentwurf an.
VDI-MT 2047 Blatt 4 definiert verbindliche Rahmenbedingungen für Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen von Personal, das an Verdunstungskühlanlagen arbeitet. Betreiber erhalten damit eine strukturierte Grundlage, um die Fachkunde ihres Personals sicherzustellen und diese auch nachweisen zu können.
Die Richtlinie beschreibt Inhalte und Anforderungen geeigneter Schulungen und legt fest, welche Kenntnisse für Wartungs-, Reinigungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind. Ziel ist es, dass nur entsprechend qualifizierte Fachkräfte an Anlagen tätig werden, die aus hygienischer Sicht besonders sensibel sind.
Eine fachgerechte Wartung und regelmäßige Inspektion gelten als zentrale Voraussetzung, um mikrobiologische Risiken zu kontrollieren und einen sicheren Anlagenbetrieb dauerhaft zu gewährleisten.
Fachöffentlichkeit kann Stellung nehmen
Die beiden Richtlinienentwürfe befinden sich derzeit im öffentlichen Einspruchsverfahren. Fachleute aus Industrie, Planung und Betrieb sind eingeladen, Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge einzubringen.
Stellungnahmen können noch bis zum 31. Mai 2026 über die VDI-Internetseite eingereicht werden. Nach Auswertung der eingegangenen Einsprüche werden die Richtlinien überarbeitet und anschließend als verbindliche Regelwerke veröffentlicht.
Mit den neuen Vorgaben soll der hygienegerechte Betrieb von Verdunstungskühlanlagen künftig klarer geregelt und zugleich die Betriebssicherheit solcher Anlagen nachhaltig verbessert werden.



