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Wie Skeptiker der elektronischen Patientenakte widersprechen können

Ab Januar 2025 bekommen alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA), sofern sie nicht widersprechen. Ärzte müssen die ePA mit den Behandlungsdaten ihrer Patienten füllen. Krankenkassen werben dafür als wichtige Verbesserung der medizinischen Versorgung. Ein Aktionsbündnis äußert jedoch starke Bedenken und hilft beim Widerspruch.

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Philip Meyer

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ePA
Foto: ©AdobeStock/MQ-Illustrations

Das Bündnis „Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte (ePA)“ kritisiert gravierende Schwächen, die einen Widerspruch notwendig machen, um die sensiblen personenbezogenen und medizinischen Daten der Versicherten zu schützen. Auf der Webseite www.widerspruch-epa.de stellt das Bündnis einen Widerspruchs-Generator zur Verfügung. Es setzt sich überwiegend aus Organisationen von Datenschützern, Patienten, Ärzten und Psychotherapeuten zusammen.

Kritische Stimmen zum Werbeversprechen

„Die übermäßig positive Darstellung durch Krankenkassen und Politik können wir so nicht stehen lassen“, sagt Dr. Simone Connearn vom Bündnis. „Auf unserer Website bieten wir daher neben dem Widerspruchs-Generator auch kritische Informationen über die ePA, damit jeder Versicherte eine fundierte Entscheidung über seine medizinischen Daten treffen kann.“

Erwartungen und Realität der ePA

„Die zentrale elektronische Patientenakte kommt mit großen Ankündigungen“, erklärt Dr. Silke Lüder, Allgemeinärztin. „Rettung im Notfall, bessere Medizin für alle und mehr Zeit für die Behandlung – das hören wir seit 20 Jahren, aber bisher hat sich nichts erfüllt. Mit der neuen ePA droht Zeitverlust durch doppelte Datenhaltung und die faktische Abschaffung der Schweigepflicht. Zudem ist die ePA nicht barrierefrei. Menschen mit Einschränkungen, wenig technikaffine oder ältere Menschen werden ihre Daten nicht selbst verwalten können.“

Widerspruchs-Generator für mehr Selbstbestimmung

Der Widerspruchs-Generator unterstützt Versicherte bei den gesetzlichen Widerspruchsmöglichkeiten vor der Einführung der ePA, sowohl gegen die ePA insgesamt als auch gegen die automatisierte Befüllung mit Abrechnungsdaten der Krankenkassen. Außerdem können Nutzer widersprechen, wenn ihre Abrechnungsdaten künftig für personalisierte Empfehlungen ausgewertet werden.

Ein Widerspruch beeinträchtigt nicht die medizinische Versorgung. Ärzte und Psychotherapeuten können die notwendigen Informationen weiterhin in ihren internen Akten speichern, wodurch die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt. Patienten haben jederzeit Anspruch auf die Herausgabe ihrer Akte, ohne dass eine zentrale Speicherung in der ePA erforderlich ist.

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