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Drohnenabwehr: Sicherheitsverbände verlangen klare Befugnisse

Der Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle offenbart nach Ansicht zweier Sicherheitsverbände gravierende Schutzlücken. Sie fordern einheitliche Standards, eindeutige Zuständigkeiten und rechtssichere Befugnisse zur Abwehr gefährlicher Fluggeräte.

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Drohne im Flug über Flughafen-Landebahn
Foto: ©AdobeStock/aerogondo

Der schwerwiegende Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle ist für den Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und den Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) ein Warnsignal. Unbemannte Luftfahrzeuge können längst nicht mehr nur den Flugbetrieb stören. Sie eignen sich auch für Spionage, Sabotage, Schmuggel und gezielte Angriffe auf Kritische Infrastrukturen (KRITIS).

„Wir haben eine neue sicherheitspolitische Realität“, erklärt Cornelius Toussaint, Vizepräsident des BDSW und Vorsitzender des Fachausschusses Drohnen. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen reichten nicht aus, um diese Gefahren wirksam zu bewältigen.

Technik vorhanden, Befugnisse fehlen

Systeme zur Detektion, Identifizierung und technischen Abwehr von Drohnen sind grundsätzlich verfügbar. Dazu zählen unter anderem Funkfrequenzsensoren, Radar, Kameras, akustische Verfahren und kombinierte Sensorsysteme. Auch Möglichkeiten zur Störung der Funkverbindung oder zum kontrollierten Abfangen existieren.

Ihr Einsatz ist jedoch rechtlich stark eingeschränkt. Eingriffe in Funkverbindungen, Flugsteuerung oder Navigation können Telekommunikations-, Luftverkehrs- und Polizeirecht berühren. Betreiber von Flughäfen, Industrieanlagen oder Energieversorgern dürfen deshalb verdächtige Drohnen zwar häufig erkennen, aber nicht eigenständig neutralisieren.

Nach Auffassung der Verbände fehlen zudem bundesweit einheitliche Mindeststandards. Dadurch können sich technische Ausstattung, Zuständigkeiten und Reaktionsabläufe je nach Standort erheblich unterscheiden.

Fünf Forderungen an Bund und Länder

BDSW und BDLS verlangen kurzfristig einen gesetzlichen Rahmen. Dieser soll insbesondere:

  • einheitliche Mindeststandards für Detektion und Abwehr an KRITIS festlegen,
  • die Verantwortung der Betreiber eindeutig regeln,
  • rechtssichere Befugnisse zum Abfangen oder Neutralisieren gefährlicher Drohnen schaffen,
  • eine nationale Koordinierung zwischen Betreibern, Behörden und Sicherheitswirtschaft etablieren,
  • die Einführung neuer Detektions- und Abwehrtechnologien beschleunigen.

Entsprechende Vorgaben sollten nach Ansicht der Verbände insbesondere im geplanten KRITIS-Dachgesetz verankert werden. Auch verpflichtende Risikoanalysen müssten Drohnen als eigenständiges Bedrohungsszenario berücksichtigen.

Private Sicherheitsdienste sollen eingebunden werden

Die Verbände werben dafür, qualifizierte private Sicherheitsunternehmen stärker in die nationale Drohnenabwehr einzubeziehen. Diese seien an vielen Flughäfen, Industrieanlagen, Logistikzentren, Energieversorgern und militärischen Liegenschaften bereits dauerhaft präsent.

„Deutschland hat über 30.000 KRITIS-Betreiber mit geschätzt 150.000 Liegenschaften“, sagt Toussaint. Ohne die systematische Einbindung der Sicherheitswirtschaft sei ein flächendeckender Schutz kaum erreichbar.

Private Dienstleister könnten beispielsweise Sensoren überwachen, verdächtige Flugobjekte klassifizieren, Lageinformationen an Behörden übermitteln und festgelegte Eskalationsprozesse auslösen. Weitergehende Eingriffe müssten an gesetzliche Ermächtigungen, Qualifikationsnachweise und klare Einsatzregeln gebunden bleiben.

Mehrstufige Abwehr statt improvisierter Reaktion

Aus Sicht der Verbände darf der Umgang mit Drohnenvorfällen nicht von spontanen Einzelmaßnahmen abhängen. Erforderlich sei ein mehrstufiges Konzept aus Prävention, Detektion, Lagebewertung und Intervention.

Dabei bleibt Drohnenabwehr eine staatliche Aufgabe. Polizei und weitere Sicherheitsbehörden müssten eng mit KRITIS-Betreibern und privaten Sicherheitsunternehmen zusammenarbeiten. Notwendig seien gemeinsame Lagebilder, definierte Meldewege, regelmäßige Übungen und eindeutige Entscheidungen darüber, wer in welcher Situation handeln darf.

Der Vorfall in Leipzig/Halle sollte deshalb nicht nur als Störung des Flughafenbetriebs betrachtet werden. Er zeigt, wie schnell kleine, schwer erkennbare Fluggeräte sicherheitsrelevante Abläufe beeinträchtigen können. Ohne verbindliche Standards und klare Befugnisse drohen auch künftig Verzögerungen genau dann, wenn eine schnelle und abgestimmte Reaktion erforderlich wäre.

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