Druckluftwaffen: Bundesregierung schließt Lücke im Waffenrecht
Die Bundesregierung hat am 18. Juni 2025 einen Gesetzentwurf beschlossen, der den bisher erlaubnisfreien Erwerb und Besitz bestimmter Druckluftwaffen künftig unter eine waffenrechtliche Erlaubnispflicht stellt. Der Entwurf zielt darauf ab, eine rechtliche Lücke zu schließen, die durch neue Entwicklungen in der Waffentechnik entstanden ist.

Traditionell galten Druckluftwaffen mit einer maximalen Mündungsenergie von 7,5 Joule als ungefährlich und durften daher ohne behördliche Erlaubnis erworben und besessen werden. Diese Regelung stammt aus einer Zeit, in der solche Waffen dem Schießsport zugerechnet und als harmlos eingestuft wurden – sie ist über 50 Jahre alt.
Doch durch technologische Weiterentwicklungen und neuartige Geschosse ist es inzwischen möglich, dass auch diese Waffen eine potenziell tödliche Wirkung entfalten können. Laut Bundesregierung sind damit Projektile einsetzbar, die selbst Schutzwesten durchdringen – ein immenses Risiko nicht zuletzt für Polizeikräfte und andere Einsatzkräfte.
Neue Erlaubnispflicht nach dem Waffengesetz
Künftig sollen betroffene Druckluftwaffen nur noch mit einer behördlichen Erlaubnis nach dem Waffengesetz (§ 2 Absatz 2 WaffG) besessen werden dürfen. Voraussetzung für die Erteilung sind unter anderem:
- eine Zuverlässigkeitsprüfung gemäß § 5 Waffengesetz,
- eine persönliche Eignungsprüfung nach § 6 Waffengesetz,
- für Personen unter 25 Jahren zusätzlich ein fachärztliches oder psychologisches Gutachten zur geistigen Eignung (§ 6 Absatz 3 Waffengesetz), das auf eigene Kosten einzuholen ist.
Bundesinnenminister warnt vor Gefährdung
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt betonte die Notwendigkeit der Neuregelung: „Diese Waffe sorgt für erhebliches Gefährdungspotenzial für Einsatzkräfte und Bürger. Wir schließen im Gesetz diese gefährliche Lücke.“
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung proaktiv auf technische Innovationen im Waffenbereich reagieren und zugleich die innere Sicherheit stärken. Die Anpassung des Waffenrechts soll verhindern, dass gefährliche Geschosse künftig unter dem Radar des bisherigen Regelwerks in Umlauf geraten.
Der Gesetzgebungsprozess beginnt mit dem Beschluss im Bundeskabinett. Nach Beratungen im Bundestag und im Bundesrat könnte das Gesetz noch im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten.