Erleichterte Kontrollen in grenzüberschreitenden Zügen
Bundesinnenministerin Nancy Faeser und ihr dänischer Amtskollege Peter Hummelgaard haben in Luxemburg ein Abkommen zur erleichterten grenzpolizeilichen Zusammenarbeit unterzeichnet. Es erleichtert Kontrollen im Bahnverkehr zwischen Deutschland und Dänemark und soll den zunehmenden Verkehr möglichst wenig beeinträchtigen.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser zeigt sich begeistert über das neue Abkommen mit Dänemark und betont dessen strategische Bedeutung. „Mit dieser Vereinbarung verstärken wir die grenzpolizeiliche Zusammenarbeit mit unserem Nachbarland Dänemark erheblich. Es geht nicht nur darum, die Sicherheit an den Grenzen zu erhöhen, sondern auch darum, den Bahnverkehr für Reisende möglichst reibungslos zu gestalten“, so Faeser. Die gezielten Kontrollen im Bahnverkehr seien ein effektives Mittel, um Personen zu überprüfen, ohne den Fluss des wachsenden Verkehrs zu behindern.
Seit Mitte September hat die Bundespolizei ihre Präsenz an den Grenzen deutlich ausgeweitet, auch an der dänischen Grenze. Ziel dieser Maßnahmen ist es, irreguläre Migration zu bekämpfen, Schleusernetzwerke zu zerschlagen und kriminelle Aktivitäten frühzeitig zu erkennen. „Wir arbeiten hier Hand in Hand mit unseren dänischen Partnern. Beide Länder haben das Ziel, die Sicherheit zu stärken und potenzielle Gefahren abzuwehren“, erklärte Faeser. Dänemark habe ebenfalls seine Grenzkontrollen verstärkt, was die gemeinsame Sicherheitspolitik unterstütze.
Für die Bundespolizisten bringt das Abkommen enorme Erleichterungen: Das gefährliche Aufspringen auf Züge während der Fahrt gehört nun der Vergangenheit an. „Unsere Einsatzkräfte können jetzt effizienter und sicherer vorgehen. Diese enge Zusammenarbeit bringt uns einen entscheidenden Schritt voran“, so Faeser abschließend.
Das Abkommen enthält im Wesentlichen folgende Regelungen:
- Wenn die Bundespolizei in grenzüberschreitenden Zügen auf deutschem Boden Kontrollen durchführt, dürfen die Polizisten bis zum nächsten Bahnhof in Dänemark mitfahren. Sie können dort in den Zug ein- und aussteigen, um ihre Kontrollen fortzusetzen.
- Der Begriff „Kontrolle“ umfasst nicht nur das Prüfen von Ausweisen und anderen Dokumenten gemäß den deutschen Gesetzen, sondern auch Maßnahmen, die im Schengener Grenzkodex festgelegt sind.
- Die Bundespolizisten dürfen ihre übliche Ausrüstung tragen und führen ihre Einsätze in Uniform durch.
- Auf dänischem Staatsgebiet haben die Polizisten keine besonderen Befugnisse. Sie dürfen jedoch in Situationen von Notwehr oder Nothilfe handeln, wenn es erforderlich ist.
Durch das Abkommen erhält die dänische Polizei, die für grenzpolizeiliche Aufgaben zuständig ist, auf deutschem Staatsgebiet die gleichen Rechte wie die Bundespolizei auf dänischem Staatsgebiet. Das bedeutet, dass dänische Polizisten in grenzüberschreitenden Zügen, die aus Dänemark nach Deutschland fahren, die Züge bis zum nächsten Bahnhof in Deutschland begleiten dürfen. Dort können sie ebenfalls ein- und aussteigen, um ihre Kontrollen fortzusetzen.
Dabei sind die dänischen Beamten berechtigt, Maßnahmen wie Identitätsprüfungen oder Befragungen vorzunehmen, die nach dänischem und deutschem Recht erlaubt sind. Diese Kontrollen entsprechen den Vorgaben des Schengener Grenzkodexes. Wie die Bundespolizisten dürfen auch die dänischen Polizisten ihre übliche Ausrüstung tragen und in Uniform arbeiten.
Allerdings gilt auch für die dänischen Polizeikräfte, dass sie auf deutschem Boden keine vollen polizeilichen Befugnisse haben. Sie können keine hoheitlichen Maßnahmen wie Festnahmen durchführen, außer in Fällen, die Notwehr oder Nothilfe erfordern. Solche Situationen erlauben den dänischen Beamten ein Eingreifen, wenn es zur Abwehr von Gefahren notwendig ist.
Zwei Polizisten auf Streife im Bahnhof
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