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BvD zum EU AI Act:: Klare Regeln für sichere und innovative Künstliche Intelligenz

Zum Europäischen Datenschutztag am 28. Januar hebt der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die zentrale Rolle des EU AI Acts hervor – ein Meilenstein für die sichere und ethische Nutzung Künstlicher Intelligenz.

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Europakarte mit virtuellem Hammer und Soundblock und AI-Wort. Konzept des von der EU kürzlich verabschiedeten AI Act.
Foto: ©AdobeStock/deimos.az

Der EU AI Act setzt weltweit neue Standards, indem er klare Regeln zur Minimierung von KI-Risiken schafft und gleichzeitig Innovation fördert. „Datenschutzbeauftragte spielen eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung des Gesetzes. Sie sorgen dafür, dass technologische Fortschritte mit ethischen und rechtlichen Standards in Einklang stehen und stärken so das Vertrauen in KI-Systeme“, kommentiert der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz.

Zum Europäischen Datenschutztag steht der Schutz der Grundrechte im digitalen Zeitalter im Fokus. Der EU AI Act greift dieses Anliegen auf und verfolgt einen risikobasierten Ansatz, der Transparenz, Sicherheit und ethische Werte in den Mittelpunkt stellt.

Datenschutzbeauftragte sind aufgerufen, aktiv an der Umsetzung mitzuwirken und ihr Fachwissen einzubringen, um KI verantwortungsvoll zu gestalten.

Mit dem EU AI Act zeigt Europa, dass Datenschutz, Regulierung und technologischer Fortschritt vereinbar sind. Besonders am Europäischen Datenschutztag wird deutlich, wie essenziell Datenschutzbeauftragte für eine sichere und ethische Digitalisierung sind.

Die vollständige Stellungnahme findet sich hier.

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