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KRITIS-Dachgesetz: Deutschland stärkt Schutz kritischer Infrastrukturen

Krisen, Cyberangriffe und Abhängigkeiten zwischen Sektoren bedrohen die Versorgungssicherheit. Mit dem neuen KRITIS-Dachgesetz will die Bundesregierung den Schutz kritischer Infrastrukturen erstmals bundeseinheitlich regeln. Einheitliche Mindeststandards, Risikoanalysen und ein verpflichtendes Störungsmonitoring sollen die Resilienz nachhaltig erhöhen.

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Konzept von kritischer Infrastrukturen, die zu schützen sind
Foto: ©AdobeStock/Nuttamon

Am 10. September 2025 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für das KRITIS-Dachgesetz verabschiedet. Damit wird ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung auf den Weg gebracht: Der Schutz kritischer Infrastrukturen wird erstmals sektorenübergreifend und bundeseinheitlich geregelt. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt betonte, Ziel sei es, Deutschland widerstandsfähiger gegen Krisen und Angriffe zu machen. Dafür sollen übergreifende Mindestanforderungen gelten, ergänzt durch verpflichtende Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring.

Einheitliche Regeln für alle kritischen Sektoren

Das KRITIS-Dachgesetz definiert die wichtigsten kritischen Infrastrukturen in elf Sektoren, darunter Energie, Ernährung, Wasser, Gesundheit, Transport und Verkehr. Es berücksichtigt die wechselseitigen Abhängigkeiten: Ohne Energie funktionieren andere Sektoren nicht, Wasser und Transport sind für nahezu alle Bereiche unverzichtbar.

Eine für die Gesamtversorgung in Deutschland essenzielle Einrichtung, die mehr als 500.000 Menschen versorgt, fällt künftig unter die neuen Regeln. Damit wird klarer bestimmt, wer zur kritischen Infrastruktur zählt und welche Anforderungen einzuhalten sind.

Risikobewertungen und Resilienzpläne

Herzstück des Gesetzes ist die Risikobewertung. Zunächst erstellt der Staat nationale Analysen, anschließend müssen die Betreiber eigene Bewertungen vorlegen. Darauf aufbauend müssen Resilienzpläne entwickelt werden, die passgenaue Maßnahmen zur Absicherung enthalten.

Der All-Gefahren-Ansatz verpflichtet Betreiber, alle denkbaren Risiken einzubeziehen – von Naturkatastrophen über Terroranschläge bis zu technischen Störungen oder menschlichem Versagen. Maßnahmen können Notfallteams, Schulungen, Objektschutz, Notstromversorgung oder redundante Kommunikationswege umfassen.

Störungsmonitoring als Frühwarnsystem

Eine zentrale Neuerung ist das verpflichtende Störungsmonitoring. Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen künftig Vorfälle in einem Onlineportal des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden. Diese systematische Erfassung soll helfen, Schwachstellen frühzeitig zu erkennen, Lücken zu schließen und die Widerstandsfähigkeit aller Anlagen zu erhöhen.

Verzahnung mit europäischem Recht

Das Gesetz setzt die europäische CER-Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen um. Damit gelten in Deutschland künftig europaweit einheitliche Mindeststandards, die auch die grenzüberschreitende Kooperation verbessern sollen. Ziel ist eine gestärkte Versorgungssicherheit in ganz Europa, nicht nur innerhalb einzelner Mitgliedstaaten.

Ergänzung zur Cyber-Resilienz

Das KRITIS-Dachgesetz ergänzt das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz, das bereits Ende Juli 2025 beschlossen wurde. Während NIS2UmsuCG den Schutz vor digitalen Bedrohungen ausbaut, adressiert das Dachgesetz vor allem den physischen Schutz kritischer Anlagen. Zusammen entsteht ein abgestimmtes Schutzsystem, das Cyber- und physische Risiken gleichermaßen berücksichtigt.

Mehr Sicherheit durch klare Verantwortung
Das KRITIS-Dachgesetz soll nicht nur die Resilienz erhöhen, sondern auch Verantwortlichkeiten schärfen. Betreiber werden in die Pflicht genommen, zugleich schafft der Bund einheitliche Leitplanken. Durch die Verzahnung von Risikoanalysen, Mindestanforderungen und Meldepflichten entsteht ein kohärentes Schutzsystem.

Für die Betreiber kritischer Infrastrukturen bedeutet dies zusätzlichen Aufwand, zugleich aber mehr Planungssicherheit. Für Staat und Gesellschaft bedeutet es ein Plus an Sicherheit: Die Wahrscheinlichkeit, dass Ausfälle zentrale Versorgungssysteme lahmlegen, soll erheblich sinken.

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