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BDSW will Sicherheitskräfte besonders schützen

Der BDSW fordert im Rahmen der Änderung des Strafgesetzbuches, dass auch Sicherheitskräfte privater Unternehmen besser geschützt werden. Neben Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sollen auch sie in den erweiterten Schutz für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten einbezogen werden.

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Security guard using portable radio transmitter in shopping mall, space for text
Foto: ©AdobeStock/New Africa

„Unsere Beschäftigten sehen sich in vielen Bereichen, ähnlich wie Rettungskräfte, Feuerwehrleute und Polizeibeamte, in steigendem Maß mit Gewaltandrohungen und leider auch mit Gewalt konfrontiert“, erklärte BDSW-Präsident Gregor Lehnert. Aus diesem Grund fordert der Verband, auch private Sicherheitskräfte in die Verschärfung des Strafgesetzbuches einzubeziehen.

In einer Stellungnahme an das Bundesjustizministerium hat der Verband Anfang August 2024 gefordert, den besonderen Schutzbedarf für hilfeleistende Beschäftigte des Sicherheitsgewerbes in das Strafgesetzbuch (StGB) aufzunehmen. „Außerdem haben wir angemerkt, dass es sinnvoll sei, die Gleichstellungsvorschrift neben den hilfeleistenden Sicherheitsmitarbeitern auch um hilfeleistende Privatpersonen zu ergänzen“, so Lehnert weiter. Der bisherige Ausschluss dieser Gruppen sei unangemessen, willkürlich und unverständlich.

Der Schutz der Beschäftigten privater Sicherheitsunternehmen sei notwendig, da diese zunehmend Tätigkeiten erbringen, die für die Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge und das Gemeinwohl in Deutschland unerlässlich sind. Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe sind bei der Ausübung ihrer Präventions- und Hilfeleistungstätigkeiten zunehmend Straftaten ausgesetzt. Gewalt und Verrohungstendenzen in der Gesellschaft treffen sie ebenso wie die Polizei oder Rettungsdienste.

Sicherheitsmitarbeiter sind bei Einsätzen im öffentlichen Verkehrsraum, in Flüchtlingsunterkünften und bei großen Veranstaltungen durch ihre Kennzeichnung und Dienstkleidung leicht erkennbar. Angriffe auf hilfeleistende Sicherheitsmitarbeiter sind genauso verwerflich wie Angriffe auf Polizisten oder Rettungsdienstmitarbeiter. „Es ist an der Zeit, diesen Beschäftigten den Schutz zukommen zu lassen, den sie verdienen“, so Lehnert.

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